Hallo,
ich bin seit 14.09.03 im Mutterschutz. Mein Gehalt bestand aus normalem Gehalt plus 100 EUR Zuschuss zur Kindbetreuung (Steuerfrei). Nun hat mein Arbeitgeber mein Nettogehalt abzügl. der 100 EUR Zuschuss bei der Krankenkasse angegeben und behauptet, das das so rechtens ist. So fehlt mir im Mutterschutz monatl. 100 EUR zu meinem bisherigen Nettoverdienst.
Ist das so i.o.?
Danke für eine schnelle Info.
Mitglied inaktiv - 17.10.2003, 17:03
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld
Hallo,
ich denke es kommt auf die vertragliche Regelung an.
Fragen Sie doch mal bei der KK, die ist dafür zuständig.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.10.2003
Antwort auf:
Berechnung Mutterschutzgeld
Ich sage ja, denn: dieser Zuschuß zur Kinderbetreuung ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wenn sozialversicherungsfrei, dann auch keine Sozialleistung dafür!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 17.10.2003, 21:23