Liebe Frau Bader, anhand welchen Gehaltes berechnet sich das Mutterschutzgeld für das zweite Kind, wenn ich noch in Elternzeit bin und aufgrund von Adoption meines Kindes ja kein Mutterschutzgeld bekommen habe? Wir wollen es noch einmal versuchen, ich bin aber derzeit in Elterngeld. Ich habe gelesen das zur Berechnung das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate vor Mutterschutzfrist genommen wird. Welches bei mir wegen Elternzeit nicht vorhanden ist. Wird das im Arbeitsvertrag festgelegte Gehalt genommen oder das von vor der Elternzeit des anderen Kindes?Das Gehalt vom Arbeitsvertrag und von vor der Elternzeit unterscheidet sich schon sehr. Vielen Dank für ihre Antwort
von julielein1986 am 10.07.2017, 14:08