Frage: Berechnung Mutterschutzgeld

Hallo Frau Bader, ich überlege, bis zur nächsten Schwangerschaft Teilzeit zu arbeiten. Ich bin ab März im 3. Jahr der Elternzeit und könnte ab April 5 Tage/Monat arbeiten. Mein AG ist einverstanden. Wie würde sich mein Mutterschaftsgeld für eine zweite Schwangerschaft berechnen? Vor der ersten Schwangerschaft habe ich über 5000 Euro brutto pro Monat verdient, im Moment habe ich einen 450-Euro-Job und in Teilzeit wären es ca. 1000 Euro brutto. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und zahle Krankenkassenbeiträge. Sollte ich die Teilzeit annehmen, wäre ich pflichtversichert über meinen AG. Bekomme ich Mutterschutzgeld, egal ob ich den 450-Euro-Job (mit eigenen Einzahlungen in die KV) behalte oder ob ich Teilzeit arbeite? Und wie viel würde ich bekommen? Vielen Dank im Voraus!

von Julia1703 am 21.02.2018, 13:26



Antwort auf: Berechnung Mutterschutzgeld

Hallo, man kann es kurz fassen: umso mehr Sie verdienen, um zu höher ist das Elterngeld. Ansonsten können Sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit beenden und bekommen den Zuschuss des Arbeitgebers vom vollen Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2018



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