Hallo Frau Bader, da ich einen Beruf mit unsteten Bezügen durch Nachtdienste habe, erhalte ich während meiner Schwangerschaft zu meinem Grundgehalt eine Ausgleichszahlung, da ich diese Dienste nicht mehr machen darf. Nun war ich schwangerschaftsbedingt 6 Wochen krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber zahlte meinen Arbeitslohn entsprechend der Entgeltfortzahlung weiter, strich jedoch die Ausgleichszahlung, so dass sich mein Gehalt verringerte. Dies sei nach seiner Aussage rechtens. Diese 6 Wochen liegen nun in den drei Monaten vor dem Mutterschutz nach denen dass Mutterschaftsgeld bzw. der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet wird. Damit würde sich der Arbeitgeberzuschuss ebenfalls reduzieren und ich wäre doppelt bestraft. Darf mein Arbeitgeber diese Monate zur Berechnung heranziehen oder muss der Zeitraum vorverlegt werden? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen
von Jana4 am 19.06.2018, 09:58