Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld zweites Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld zweites Kind

Guten Tag Frau Bader, Mein erstes Kind wurde am 1.9.2016 geboren und meine Elternzeit lief eigentlich bis zum 31.8.2019. Jedoch habe ich diese zum 14.8.2019 beendet, da am 15.8.2019 der Mutterschutz für mein zweites Baby begann. Während meiner Elternzeit habe ich auf 450€ bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Hierfür besteht eine Zusatzvereinbarung, dass diese Tätigkeit auf die Elternzeit bis zum 31.8.2019 befristet ist. Ab dem 1.9.2019 wäre ich im Normalfall wieder in meinem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis gestanden. Demnach war meine Information bisher, dass mir mit der vorzeitigen Beendigung der alten Elternzeit, eine arbeitgeberzuzahlung zum Mutterschaftsgeld, in Höhe meines Vollzeitgehaltes zusteht (abzüglich der krankenkassenzahlung). Jetzt hat mein Arbeitgeber mir aber keine Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld überwiesen. Können Sie mir vielleicht sagen, was mir denn nun rechtlich zusteht? Viele Grüße und vielen Dank im Voraus

von Selinchen90 am 28.08.2019, 15:21



Antwort auf: Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld zweites Kind

Hallo, entscheidend ist, ob der TZ-Vertrag auf die EZ befristet war. Dann muss der AG den VZ-Lohn zahlen, denn die EZ wurde vorzeitig beendet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2019



Antwort auf: Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld zweites Kind

Das volle Mutterschutzgeld. Allerdings bekommst du immer so früh das Gehalt? Weil bei vielen geht das Augustgehalt erst am Monatsletzten raus oder sogar erst Anfang September. Oder hast du nur anteilig das für die ersten 21 Augustwochen bekommen?

von Felica am 28.08.2019, 16:48



Antwort auf: Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld zweites Kind

Liebe Felica, Danke für deine Antwort. Ja, mein Gehalt war heute schon drauf. Allerdings nur das Gehalt bis hin zum Mutterschutz. Deshalb bin ich so verwundert. Da unsere kleine inzwischen sogar schon geboren ist und wir noch auf der frühchenstation sind (morgen dürfen wir heim). Bin ich noch nicht an meine Personalräten gekommen um im Geschäft anzurufen. Herzliche Grüße

von Selinchen90 am 28.08.2019, 17:29



Antwort auf: Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld zweites Kind

Vielleicht wurde die Zahlung einfach nur vergessen. Rufe in der Personalabteilung an und frag mal freundlich nach.

von chrissicat am 28.08.2019, 21:46



Antwort auf: Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld zweites Kind

Hallo Frau Bader, Vielen Dank für Ihre Antwort! Ja, in meiner Zusatzvereinbarung steht: Änderung für die Dauer der elternzeit bis 31.8.19, danach lebt das ursprüngliche Vollzeitbeschäftigungsverhältnis wieder auf! Die Elternzeit habe ich zum 14.8.19 fristgerecht beendet. Herzliche Grüße

von Selinchen90 am 31.08.2019, 12:39



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