Frage:
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ?
Guten Abend Frau Bader,
meine Elternzeit endet am 11.12.2018. Der neue Mutterschutz beginnt am 26.12.2018. Für die Tage dazwischen habe ich mich mit meinem Chef auf Resturlaub geeinigt. Demnach bin ich offiziell für 8 Tage Vollzeit tätig (obwohl ich im Urlaub bin), während der Elternzeit habe ich keine Teilzeitarbeit ausgeführt. Steht mir trotz der 8 „Arbeits-bzw. Urlaubstage“ der Zuschuss des Arbeitsgebers zum Mutterschaftsgeld zu?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe. Ich freue mich schon auf Ihre Antwort.
Lieben Gruß,
FuFu
von
FuFu
am 11.11.2018, 22:23
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ?
Hallo,
ja, stehen Ihnen zu
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2018
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ?
Zur Ergänzung. Ich war zwei Jahre in Elternzeit.
von
FuFu
am 11.11.2018, 22:47
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ?
Ja, natürlich.
LG
von
Lewanna
am 11.11.2018, 23:02
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Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ?
Ich bin mir nicht ganz sicher, weil dieser doch auch nach den letzten 13 gearbeiteten Wochen berechnet wird. Oder greift die Berechnung dann auf die Zeit vor meiner ersten Schwangerschaft bzw. dann nur anteilig für die 8 Tage?
LG und Danke für die Antworten
von
FuFu
am 12.11.2018, 06:52
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ?
Wenn du noch in Elternzeit wärst, dürftest du diese ja sogar beenden und würdest Mutterschaftlohn bekommen.
Jetzt ist die Elternzeit regulär zu Ende, wieso solltest du dann keinen Mutterschaftlohn bekommen?
Der Vollzeit Vertrag läuft wieder und danach brechen sich auch das Mutterschaftsgeld.
LG
von
Lewanna
am 12.11.2018, 08:34
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ?
Ich hoffe, dass es den Zuschuss gibt und Du recht hast. Das würde finanziell einiges erleichtern. Ich hoffe, dass Frau Bader auch noch Rückmeldung gibt. Man liest so viel im Internet und lässt sich leicht verwirren. Die Aussage der KK, war eine andere, deshalb bin ich jetzt verunsichert, da es „nur“ 8 Tage und keine 3 Monate sind, die man dafür vorher gearbeitet haben muss. Oder?
Danke für deine Rückmeldung.
von
FuFu
am 12.11.2018, 08:44
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ?
Du würdest es sogar bekommen wenn du keinen einzigen tag gearbeitet hättest. Mutterschaftsgeld wird immer nach dem aktuell gültigen Vertrag gezahlt, heißt also selbst wenn du am Vortag die EZ beendest hättest und am nächsten der Mutterschutz beginnt, würdest du VZ-Gehalt bekommen. Das mit den 3 Monaten betrifft dich nur dann, wenn du wechselndes Einkommen hast, also rein nach Stunden gezahlt wird, dann wird aus 3 Monaten ein Schnitt gezogen. In dem Fall denke ich dann mal von vor dem ersten Kind. Bekommst du dagegen ein festes Gehalt, kannst du die 3 Monaten vergessen, die betreffen dich nicht.
von
Felica
am 12.11.2018, 16:46
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ?
Herzlichen Dank für eure Antworten.
von
FuFu
am 12.11.2018, 18:52