Hallo Frau Bader, ich wurde während des Mutterschutzes/ der Elternzeit mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde insolvenzbedingt gekündigt (Sommer 2009). Leider habe ich gegen die Kündigung nicht innerhalb der gesetzlichen 3 Wochen widersprochen (mein Neugeborenes ließ mir weder Zeit noch Kraft mich darum zu kümmern, wie man das macht, wohin ich mich wenden mus...) Meine gesamte Abteilung arbeitet heute noch immer und ist mit der Abwicklung der Insolvenz beschäftigt - von ein paar Fluktuationsabgängen, die inzwischen einen neuen AG gefunden haben mal abgesehen. Außerdem gab es 3 weitere MA, die nach der Insolvenz in unsere Abteilung eingegliedert wurden. Ich hätte ab Sommer 2010 wieder arbeiten wollen (hatte auch den Elternzeitantrag entsprechend eingereicht). Meine Frage ist folgende: Lohnt sich ein Rechtsstreit (auf Abfindung/ Vergleich - nach gut 10 Jahren Betriebszugehörigkeit; eine Wiedereinstellung ist m.E. nicht sinnvoll), weil ich doch der Kündigung nicht innerhalb von 3 Wochen widersprochen habe? Gibt es heute (1,5 Jahre später) Aussicht auf Erfolg, sprich, lohnt es sich, mit meinem Problem einen Rechtsanwalt aufzusuchen oder ist es aussichtslos?
Mitglied inaktiv - 01.02.2011, 13:49