Frage: krankschreibung in der ss

hallo fr. bader ich bin seit dem7.6. krankgeschrieben, da ich leichte wehen habe und er muttermund dadurch weich ist und leicht geöffnet . heute war ich wieder beim gyn., dieser hat mich weiterhin bis zum 2.7.krank geschrieben und gesagt ich könnte wohl nicht mehr arbeiten. jetzt hab ich eine frage bezüglich der lohnfortzahlung, diese läuft während der krankschreibung ja 6 wochen weiter, wie sieht das nach den 6 wochen aus? wenn ich bis zum ende krankgeschrieben werde, sind das mehr als 6 wochen! der mutterschutz beginnt am 30.7.,et steht bei 10.9. wie würde sich das auf das elterngeld auswirken wenn die krankmeldung über die 6 wochen hinaus geht? ich arbeite auf 420 euro basis. vielen dank

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 14:18



Antwort auf: krankschreibung in der ss

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Auf das EG wirkt sich das nicht aus, wenn es an der SS liegt Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2010



Antwort auf: krankschreibung in der ss

ja tut es, leider, habs selber durch

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 14:37



Antwort auf: krankschreibung in der ss

vorzeitige wehen,also liegt es an der ss.und somit wirkt sich das nicht aufs elterngeld aus ich hab jetzt mit jemanden geschrieben der für die elterngeldberechnung zuständig ist und habe zur antwort bekommen,das sich das so oder so nicht auswirken würde,da die 6 wochen im juli enden und der mutterschutz auch im juli beginnt

Mitglied inaktiv - 17.06.2010, 15:24



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