Frage: Krankschreibung und Elternzeit.

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. Krankschreibung und Elternzeit. Mein Mann hat für LM 1+2 EZ beantragt. Der voraussichtliche ET ist der 13.09.2023. Mein Mann ist aktuell seit Mitte August krankgeschrieben. Die AU geht aktuell bis zum 11.09.2023. Da noch keine Besserung eingetreten ist und mein Mann am 11.09.2023 wieder vorstellig werden soll, gehen wir davon aus, dass die AU verlängert wird. Ab dem 15.09. rutscht mein Mann ins Krankengeld. Wie verhält es sich jetzt, wenn: A) das Kind vor dem 15.09. geboren wird? Sprich während der Lohnfortzahlung. Hier ist es ja so, dass der AG bis zum Vortag der Elternzeit Lohnfortzahlung zu leisten hat und mit Beginn der EZ dies beendet ist? Sprich die AU ist ja dann ab Beginn der Elternzeit beendet? - Allerdings hat die ja auch die Krankenkasse bereits die Meldung bekommen, das mein Mann weiter AU ist und wird das Krankengeld initiieren. B) das Kind kommt nach dem 15.09. auf die Welt und mein Mann ist sozusagen im Krankengeld. Dieses wird dann auf das EG angerechnet richtig? Erfolgt die Anregung tageweise? Oder wäre es hier sinnvoller sich erst einmal auf die Genesung zu konzentrieren und evtl. gar kein EG für den Monat zu beantragen, da ja auch noch nicht absehbar ist, wie lange er AU ist. Etwas kompliziert, tut mir leid. Vielen Dank

von Susehaft am 08.09.2023, 11:34



Antwort auf: Krankschreibung und Elternzeit.

Hallo, Frage vorab: Kann er trotz Krankheit das Kind betreuen? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.09.2023



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