Hallo Frau Bader, Herzlichen Dank für ihre vorherige Antwort. Vertiefend hätte ich noch einenFrage: - bei Geburt des Kindes März 2009 habe ich ein Jahr Elternzeit beim vorherigen AG beantragt. Ich habe beim vorherigen AG nicht angemeldet, dass ich weitere Elternzeit nach dem 3. aber vor dem 8. Geburtstag des Kindes nehmen will. Mein jetziger (anderer) AG sagt jetzt, er würde diese verschobene Elternzeit ja gerne genehmigen, aber weil ich sie nie angemeldet hätte, sei sie jetzt verfallen. Stimmt das? Und wenn ja, kann ich das ändern? Wenn nicht, was muss ich vorlegen? Bzw. Welcher Paragraf ist zuständig? Vielen Dank!
von kirshinka am 16.05.2014, 13:40