Ich bin seit April 2012 in Elternzeit für 2 Jahre, habe noch von 2011 und 2012 Resturlaub und Überstunden welche ich während der Schwangerschaft nicht abbauen konnte. Mein Arbeitgeber wollte keine Auszahlung sondern den Urlaub und die Überstunden aufheben bis ich wieder nach der Elternzeit arbeiten komme (April 2014). Nun bin ich aber erneut schwanger und möchte die Elternzeit voraussichtlich um weitere 2 Jahr verlängern bzw. für Kind 2 nehmen. Wenn ich so viele Jahre nicht im Geschäft bin, kann dann mein Resturlaub und die Überstunden verfallen? Gibt es da irgendwo ein Gesetz wo ich das schwarz auf weiß habe? Gibt es eine Frist ab wann das verfallen kann?
von
glückskind12
am 11.12.2012, 11:33
Antwort auf:
Können Überstunden/ Resturaub wegen verlängerung der Elternzeit verfallen?
Hallo,
eine Auszahlung ist nur bei Beendigung des Vertrages möglich. Früher hieß es, der Urlaub verfällt bei Beginn einer neuen Elternzeit. Es gibt jedoch ein Urteil, was ausführt, dass dem nicht so sei.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2012
Antwort auf:
Können Überstunden/ Resturaub wegen verlängerung der Elternzeit verfallen?
Nein, der Urlaub darf nicht verfallen.
Wenn Du nahtlos von der einen in die andere EZ übergehst, dann sowieso nicht, und selbst wenn Du zwischendrin arbeitest und nicht alles nehmen kannst, bleibt der Anspruch bestehen.
Den Urlaub kannst Du dann in dem Jahr in dem die EZ endet und im Jahr danach nehmen. Danach erst würde er verfallen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 11.12.2012, 11:48