Verfallen geleistete Überstunden im Öffentl. Dienst nach Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verfallen geleistete Überstunden im Öffentl. Dienst nach Elternzeit?

Hallo. Ich habe seit Dezember 2016 ein Baby. Zuvor wollte ich im September meinen Resturlaub nehmen sowie meine Überstunden (22h) nehmen. Dieses wurde mir genehmigt, doch kurz vorher, ca. 4 Tage, bekam ich wegen Komplikationen in der Schwangerschaft Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft. Nun habe ich 2 Jahre Elternzeit. Was ist mit meinen Überstunden und mit meinem restlichen Urlaub? Ich konnte ja nichts dafür, dass ich ihn nicht mehr nehmen konnte bzw. auch nicht meine Stunden abfeiern konnte. Es gilt der TVÖD Saarland für uns. Die Stunden baute ich auf u. a. durch Wochenendarbeit an denen ich auf Seminar fuhr im 6. Monat und an Samstagen arbeitete, oft auch über die gesetzl. erlaubten 8 Stunden wochentags. Danke für eine Antwort.

von Puky87 am 06.03.2017, 09:18



Antwort auf: Verfallen geleistete Überstunden im Öffentl. Dienst nach Elternzeit?

Hallo, die bereits genehmigten Urlaubstage, und ich denke, um die geht es Ihnen hier, sind verfallen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2017



Antwort auf: Verfallen geleistete Überstunden im Öffentl. Dienst nach Elternzeit?

Sind die wirklich verfallen? Den der Urlaub konnte nicht angetreten werden. Krankheitsbedingt und wegen der EZ wird der Urlaub dann dem Urlaubsjahr hinzugefügt wenn Du wieder arbeiten gehst. Um das genau zu wissen müsstest du mal in die Urlaubsvorschriften vom Saarland für Beamte und den TVöD schauen.

von ArnBi76 am 19.09.2018, 15:37



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