Hallo. Ich habe seit Dezember 2016 ein Baby. Zuvor wollte ich im September meinen Resturlaub nehmen sowie meine Überstunden (22h) nehmen. Dieses wurde mir genehmigt, doch kurz vorher, ca. 4 Tage, bekam ich wegen Komplikationen in der Schwangerschaft Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft. Nun habe ich 2 Jahre Elternzeit. Was ist mit meinen Überstunden und mit meinem restlichen Urlaub? Ich konnte ja nichts dafür, dass ich ihn nicht mehr nehmen konnte bzw. auch nicht meine Stunden abfeiern konnte. Es gilt der TVÖD Saarland für uns. Die Stunden baute ich auf u. a. durch Wochenendarbeit an denen ich auf Seminar fuhr im 6. Monat und an Samstagen arbeitete, oft auch über die gesetzl. erlaubten 8 Stunden wochentags. Danke für eine Antwort.
von Puky87 am 06.03.2017, 09:18