Wenn Elternzeit beantragt und genehmigt wurde, aber es kommt ein Geschwisterkind dazwischen, ist die restlische Elternzeit (ab Mutterschutz des 2. Kindes) verloren, oder kann man es übertragen ?
von Ali73 am 18.10.2012, 00:42
Wenn Elternzeit beantragt und genehmigt wurde, aber es kommt ein Geschwisterkind dazwischen, ist die restlische Elternzeit (ab Mutterschutz des 2. Kindes) verloren, oder kann man es übertragen ?
von Ali73 am 18.10.2012, 00:42
Hallo, man kann pro Kind bis zu 12 Mo. bis zum 8. LJ übertragen, wenn der AG zustimmt Liebe Grüsse, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2012
Nein, wenn man nichts macht, dann läuft die angemeldete Elternzeit ganz normal weiter! Im Anschluß kann man noch fürs zweite Kind Elternzeit bis zu dessen dritten Geburtstag nehmen. Die EZ wird nicht automatisch durch den Mutterschutz oder die Geburt eines weiteren Kindes unterbrochen. Meine Empfehlung wäre aber, die EZ pünktich zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden. Hat den Vorteil, dass man EZ "aufsparen" kann, beim Mutterschaftsgeld auch den Zuschuss vom AG und die Urlaubstage für die MuSchu-Zeit bekommt. Gruß Sabine
von SumSum076 am 18.10.2012, 09:48
Ich bin seit April 2012 in Elternzeit für 2 Jahre, habe noch von 2011 und 2012 Resturlaub und Überstunden welche ich während der Schwangerschaft nicht abbauen konnte. Mein Arbeitgeber wollte keine Auszahlung sondern den Urlaub und die Überstunden aufheben bis ich wieder nach der Elternzeit arbeiten komme (April 2014). Nun bin ich aber erneut schwan...
Hallo Frau Brader, meine Tochter ist im März2007 geboren und ich habe direkt nach der Geburt 1,5 Jahre Elternzeit genommen/beantragt. Ich habe nicht schriftlich darauf hingewiesen, dass ich gerne das 3. Elternzeitjahr bis zum 8. Lenbensjahr nehmen möchte, nun habe ich Anfang Februar mein drittes Jahr ab Mitte August schriftlich beantragt. Mein AG ...
Hallo Frau Bader, liebe Leser, ich hätte eine Frage zum Thema Jahresurlaub. Und zwar ist es so, dass ich letztes Jahr mein Baby bekommen habe und die letzten drei Wochen vor dem Mutterschutz noch Urlaub hatte. Jetzt ist es so, dass ich kurz vor Antritt des Urlaubs ins Krankenhaus musste und auch noch einige Tage im Urlaub selbst noch dort war. ...
Hallo Frau Bader, Herzlichen Dank für ihre vorherige Antwort. Vertiefend hätte ich noch einenFrage: - bei Geburt des Kindes März 2009 habe ich ein Jahr Elternzeit beim vorherigen AG beantragt. Ich habe beim vorherigen AG nicht angemeldet, dass ich weitere Elternzeit nach dem 3. aber vor dem 8. Geburtstag des Kindes nehmen will. Mein jetzi...
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte meine im Juli verlängerte Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfrist für mein 2. Kind vorzeitig beenden. Was passiert mit den restlichen Monaten? Wird die vorzeitige Beendigung als Verzicht angesehen oder darf man noch einen Antrag auf Übertragung bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres stellen? Vi...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen zum Thema Elternzeit: Ich habe im Oktober 2012 mein erstes Kind geboren und habe ab Geburt 2 Monate Elternzeit beantragt. Nun habe ich bereits im Mai 2014 (also nur 1 Jahr und 7 Monate später) mein zweites Kind geboren und wieder 2 Jahre Elternzeit beantragt. Diese Elternzeit hatte ich auf dre...
Hallo. Ich habe seit Dezember 2016 ein Baby. Zuvor wollte ich im September meinen Resturlaub nehmen sowie meine Überstunden (22h) nehmen. Dieses wurde mir genehmigt, doch kurz vorher, ca. 4 Tage, bekam ich wegen Komplikationen in der Schwangerschaft Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft. Nun habe ich 2 Jahre Elternzeit. Was ist mit ...
Hallo, ich befinde mich in einem Arbeitsverhältnis und schaffe es nicht vor dem Mutterschutz und der Elternzeit meinen Urlaub zu nehmen. Verfallen meine Urlaubstage oder wie sieht es rechtlich aus? Vielen Dank für die Antworten
Guten Tag :) 2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen. 1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub...