Resturlaub aus 2012 von vor der Elternzeit verfallen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaub aus 2012 von vor der Elternzeit verfallen?

Hallo Frau Bader, liebe Leser, ich hätte eine Frage zum Thema Jahresurlaub. Und zwar ist es so, dass ich letztes Jahr mein Baby bekommen habe und die letzten drei Wochen vor dem Mutterschutz noch Urlaub hatte. Jetzt ist es so, dass ich kurz vor Antritt des Urlaubs ins Krankenhaus musste und auch noch einige Tage im Urlaub selbst noch dort war. Für diese Tage erhielt ich eine Krankschreibung. Nun endet diese Woche meine Elternzeit wieder und ich starte wieder mit der Arbeit. Mein Vorgesetzter ist der Meinung, dass mein Alturlaub aus dem Jahr 2012, den ich Aufgrund des KH-Aufenthalts nicht wahrnehmen konnte, am 31.03.2013 automatisch verfallen sei. Ich kann mir das nicht vorstellen, weil ich ja bisher keine Möglichkeit hatte, den Urlaub nachzuholen eben wegen der Elternzeit. Was stimmt nun? Habe ich noch Anspruch darauf, diesen Alt-Urlaub in diesem Jahr zu nehmen oder muss ich hinnehmen, dass er verfallen ist? Ich habe für alle Fälle meine Lohnabrechnungen des letzten Jahres kontrolliert - mit Geld abgegolten wurden die Urlaubstage nicht. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Grüße Tatjana

von Tatjana25 am 02.10.2013, 14:39



Antwort auf: Resturlaub aus 2012 von vor der Elternzeit verfallen?

Hallo, dann soll Ihr AG mal das BEEG lesen. Der Urlaub ist nicht verfallen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.10.2013



Antwort auf: Resturlaub aus 2012 von vor der Elternzeit verfallen?

Hallo, mein Vorgesetzter hat sich erneut gemeldet und gemeint, dass unsere Personalabteilung ihm jetzt doch zugesichert hat, dass ich einen Anspruch auf den Resturlaub habe. Jetzt verlangt er von mir, dass ich diesen Urlaub direkt an meine Elternzeit anhänge. Für mich bedeutet das, dass ich keinen richtigen Urlaub machen kann, weil meine Familie ja verplant ist. Ich kann nur herumsitzen und eine weitere Woche abwarten. Anstatt dass ich die Zeit sinnvoll zu einem anderen Zeitpunkt verplanen könnte. Kann er mir einfach so vorschreiben, wann ich meinen Urlaub zu machen habe? Und vor allem gerade einmal zwei Arbeitstage vor Arbeitsbeginn. So langsam weiß ich nicht mehr weiter. Ständig fällt ihm etwas ein, wie er mich schikanieren kann. Ich würde seinen Vorschlag gerne ausschlagen, weiß aber nicht, wie ich das machen soll, ohne dass er mir wieder irgendwelche Stricke daraus drehen kann. Muss man sich denn alles gefallen lassen? Vielen Dank im Voraus! Tatjana

von Tatjana25 am 02.10.2013, 21:40



Antwort auf: Resturlaub aus 2012 von vor der Elternzeit verfallen?

Lies dazu mal den § 17 BEEG. Urlaub, den man vor der EZ nicht nehmen konnte, kann man nach der EZ noch nehmen. Und zwar in dem Jahr, in dem die EZ endet und sogar in dem Jahr danach. Endet deine Elternzeit am 19.03.2014, musst du deine EZ bis zum 31.12.2015 genommen haben Zeig dazu deinem AG noch die Richtlinie zum § 17 BEEG: "17.2 Übertragung des Resturlaubs Der (unter Umständen gekürzte) verbleibende restliche Erholungsurlaub, der vor dem Beginn der Elternzeit nicht vollständig genommen wurde, kann auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr nach Ende der Elternzeit übertragen werden. Mit der Sonderregelung in § 17 Abs. 2 soll sichergestellt werden, dass die Inanspruchnahme von Elternzeit nicht zu einem Verfall des Urlaubs führt. Wird während der (ersten) Elternzeit ein weiteres Kind geboren, verlängert sich der Übertragungszeitraum. Folglich werden Urlaubsansprüche aus dem Urlaubsjahr, in dem die (erste) Elternzeit begonnen hat, weiter übertragen, wenn der noch zustehende Erholungsurlaub nach dem Ende der (ersten) Elternzeit aufgrund einer weiteren Elternzeit nicht beansprucht werden konnte (s. BAGUrteil vom 20.05.2008, 9 AZR 219/07). Damit hat das BAG seine frühere Rechtsauffassung aufgegeben." Gruß Sabine

von SumSum076 am 03.10.2013, 00:45



Antwort auf: Resturlaub aus 2012 von vor der Elternzeit verfallen?

Du darfst den Urlaub ja auch noch nächstes Jahr nehmen. Hier greifen aber auch die "normalen Regeln" der Urlaubgewährung. Grundsätzlich darfst du deinen Urlaub so nehmen wie du möchtest. Schau mal im Bundesurlaubsgesetz dazu nach. Dein AG darf dich dazu nicht "zwigen". Wenn du meinst, er schikaniert dich, versuche so viel wie möglich schriftlich oder zumindest mit Zeugen abzuwickeln. Gruß Sabine

von SumSum076 am 03.10.2013, 00:47



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Resturlaub Elternzeit Teilzeit

Hallo Frau Bäder, ich hatte während meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, weshalb ich meine Urlaubtsage nicht nehmen konnte. Nun würde ich gerne nach einem Jahr Elternzeit zu Hause wieder arbeiten gehen und zwar in Elternzeit Teilzeit. Wie ist es mit den alten Urlaubs Tagen kann ich diese erst nehmen wenn ich wieder regulär arbeiten ...


Verfall Resturlaub und Urlaub während Elternzeit

Hallo Frau Bader, im Sep. 21 sind meine beiden Söhne auf die Welt gekommen. Meine Elternzeit begann Ende Dezember (ca 29.12), also im Anschluss an den Mutterschutz. Geplant ist eine Rückkehr auf Teilzeit (war vorher Vollzeit) ab Sep. diesen Jahres. Im Jahr 2021 bin ich mit meinem Jahresurlaub als Resturlaub in den Mutterschutz gegangen. S...


Verfällt alter Resturlaub nach Elternzeit?

Hallo, Ich war mit meiner Tochter 2019 schwanger. Vor Antritt des Mutterschutzes war ich krank und konnte meinen gesamten Resturlaub nicht nehmen. Jetzt, 3 Jahre später ist meine Elternzeit beendet und ich arbeite wieder im selbigen Unternehmen. Vorher 20 Stunden, 5x4 Stunden, jetzt 20 Stunden, 4x5 Stunden. Mein Arbeitgeber möchte mir die 13 Tage...


Resturlaub nach Elternzeit

Hallo! Im Oktober endet meine Elternzeit. Ich habe noch Urlaubsanspruch aus dem Beschäftigungsverbot. Im BEEG habe ich es so verstanden, dass ich diesen bis zum Ende des Folgejahres nehmen darf, also Ende 2024. Mein Arbeitgeber sagt, dass ich den Urlaub bis Ende 2023 nehmen muss, da sie Vollanwender des TVÖD sind und die Urlaubsregelung dort eine ...


Resturlaub vom letzten Jahr zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen?

Hallo, ich habe gerade Mutterschutz angefangen, 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (25.12.23). Es gab dieses Jahr keine Chance (aus "operativen Gründen"), meinen volle Urlaub zu nutzen, daher habe ich immer noch 20 Tage für 2023, die mir im Anspruch stehen. Da mein Kind im Dezember geboren wird, gibt es auch keine Möglichkeit innerha...


Resturlaub vor Elternzeit.

Liebe Frau Bader, Minijob in Elternzeit bei gleichem Arbeitsplatz. Mein Resturlaub vor Elternzeit bleibt trotz Minijob in Elternzeit unberührt? Dieser folgenden Satz im Gehaltsnachweis: "Nicht genommener Urlaub verfällt, sofern keine rechtlichen Ausnahmeregelungen zugrunde liegen“ Ist meine Elternzeit eine rechtliche Regelung bzgl. Re...


Resturlaub nehmen bei Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, seit September 2023 gehe ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Meine Elternzeit läuft noch bis Februar 2025. Nun hat mir meine Personalsachbearbeiterin mitgeteilt, das ich meinen Resturlaub von vor der Elternzeit (aus meiner Vollzeit) bis Ende nächsten Jahres(Ende 2024) nehmen muss. Ist das Rechtens? Demnach habe ich ja Nacht...


Kann ich meinen Resturlaub vor der Elternzeit auszahlen lassen ?

Hallo , Ich habe noch 20 Urlaubstage über ,und wollte fragen ,ob ich diese vor Beginn der Elternzeit oder auch schon während des Mutterschutzes auszahlen lassen kann ? Ich möchte danach nicht wieder dort anfangen zu arbeiten ,da ich mich nach der EZ beruflich weiterbilden möchte . Liebe Grüße


Resturlaub nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader , am 21.05.2024 würde ich gerne nach einjähriger Elternzeit wieder 10 Stunden die Woche arbeiten gehen. An zwei Tagen die Woche. Vor der Geburt arbeitete ich 30 Stunden an insgesamt 5 Tagen in der Woche. Nun ist es so, das ich aufgrund von noch nicht genommenem Urlaub vor der Schwangerschaft und dem dann folgendem B...


Resturlaub vor Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Momentan als Gfb Teilzeit in Elternzeit bei dem gleichen Arbeitgeber befristet bis ende der Elternzeit.  Verfällt mein vorhandener Resturlaub aus Vollzeit vor der Elternzeit ? Wollte ihn nach der Elternzeit verplanen    Herzliche Grüße