Hallo Frau Bader, liebe Leser,
ich hätte eine Frage zum Thema Jahresurlaub.
Und zwar ist es so, dass ich letztes Jahr mein Baby bekommen habe und die letzten drei Wochen vor dem Mutterschutz noch Urlaub hatte. Jetzt ist es so, dass ich kurz vor Antritt des Urlaubs ins Krankenhaus musste und auch noch einige Tage im Urlaub selbst noch dort war. Für diese Tage erhielt ich eine Krankschreibung.
Nun endet diese Woche meine Elternzeit wieder und ich starte wieder mit der Arbeit. Mein Vorgesetzter ist der Meinung, dass mein Alturlaub aus dem Jahr 2012, den ich Aufgrund des KH-Aufenthalts nicht wahrnehmen konnte, am 31.03.2013 automatisch verfallen sei.
Ich kann mir das nicht vorstellen, weil ich ja bisher keine Möglichkeit hatte, den Urlaub nachzuholen eben wegen der Elternzeit.
Was stimmt nun? Habe ich noch Anspruch darauf, diesen Alt-Urlaub in diesem Jahr zu nehmen oder muss ich hinnehmen, dass er verfallen ist?
Ich habe für alle Fälle meine Lohnabrechnungen des letzten Jahres kontrolliert - mit Geld abgegolten wurden die Urlaubstage nicht.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Grüße
Tatjana
von
Tatjana25
am 02.10.2013, 14:39
Antwort auf:
Resturlaub aus 2012 von vor der Elternzeit verfallen?
Hallo,
dann soll Ihr AG mal das BEEG lesen. Der Urlaub ist nicht verfallen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2013
Antwort auf:
Resturlaub aus 2012 von vor der Elternzeit verfallen?
Hallo,
mein Vorgesetzter hat sich erneut gemeldet und gemeint, dass unsere Personalabteilung ihm jetzt doch zugesichert hat, dass ich einen Anspruch auf den Resturlaub habe. Jetzt verlangt er von mir, dass ich diesen Urlaub direkt an meine Elternzeit anhänge. Für mich bedeutet das, dass ich keinen richtigen Urlaub machen kann, weil meine Familie ja verplant ist. Ich kann nur herumsitzen und eine weitere Woche abwarten. Anstatt dass ich die Zeit sinnvoll zu einem anderen Zeitpunkt verplanen könnte.
Kann er mir einfach so vorschreiben, wann ich meinen Urlaub zu machen habe? Und vor allem gerade einmal zwei Arbeitstage vor Arbeitsbeginn.
So langsam weiß ich nicht mehr weiter. Ständig fällt ihm etwas ein, wie er mich schikanieren kann.
Ich würde seinen Vorschlag gerne ausschlagen, weiß aber nicht, wie ich das machen soll, ohne dass er mir wieder irgendwelche Stricke daraus drehen kann. Muss man sich denn alles gefallen lassen?
Vielen Dank im Voraus!
Tatjana
von
Tatjana25
am 02.10.2013, 21:40
Antwort auf:
Resturlaub aus 2012 von vor der Elternzeit verfallen?
Lies dazu mal den § 17 BEEG.
Urlaub, den man vor der EZ nicht nehmen konnte, kann man nach der EZ noch nehmen. Und zwar in dem Jahr, in dem die EZ endet und sogar in dem Jahr danach.
Endet deine Elternzeit am 19.03.2014, musst du deine EZ bis zum 31.12.2015 genommen haben
Zeig dazu deinem AG noch die Richtlinie zum § 17 BEEG:
"17.2 Übertragung des Resturlaubs
Der (unter Umständen gekürzte) verbleibende restliche Erholungsurlaub, der vor dem Beginn der Elternzeit nicht vollständig genommen wurde, kann auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr nach Ende der Elternzeit übertragen werden.
Mit der Sonderregelung in § 17 Abs. 2 soll sichergestellt
werden, dass die Inanspruchnahme von Elternzeit nicht zu einem Verfall des Urlaubs führt.
Wird während der (ersten) Elternzeit ein weiteres Kind geboren, verlängert sich der Übertragungszeitraum.
Folglich werden Urlaubsansprüche aus dem Urlaubsjahr, in dem die (erste) Elternzeit begonnen hat, weiter übertragen, wenn der noch zustehende Erholungsurlaub nach dem Ende der (ersten) Elternzeit aufgrund einer weiteren Elternzeit nicht beansprucht werden konnte (s. BAGUrteil
vom 20.05.2008, 9 AZR 219/07). Damit hat das BAG seine frühere Rechtsauffassung aufgegeben."
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.10.2013, 00:45
Antwort auf:
Resturlaub aus 2012 von vor der Elternzeit verfallen?
Du darfst den Urlaub ja auch noch nächstes Jahr nehmen.
Hier greifen aber auch die "normalen Regeln" der Urlaubgewährung.
Grundsätzlich darfst du deinen Urlaub so nehmen wie du möchtest.
Schau mal im Bundesurlaubsgesetz dazu nach.
Dein AG darf dich dazu nicht "zwigen". Wenn du meinst, er schikaniert dich, versuche so viel wie möglich schriftlich oder zumindest mit Zeugen abzuwickeln.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.10.2013, 00:47