Hallo Frau Bader, wir haben folgendes Problem: Die Elternzeit meiner Frau für unser 1.Kind endet nach drei Jahren am 14.09.14. Unser 2.Kind wurde am 08.07.14 geboren (errechneter Termin war der 16.07.14). Die Elternzeit für das 2. Kind haben wir auch fristgerecht in Anspruch genommen. Ich habe jetzt hier im Forum mehrfach gelesen, dass man die Elternzeit vor der Geburt eines 2.Kindes einen Tag vor dem Mutterschutz für das 2.Kind ohne Zustimmung des AG beenden kann. Leider haben wir jetzt aber verpasst die Elternzeit für Kind 1 vor dem Mutterschutz bzw. vor der Geburt von Kind 2 zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen zu beenden. Können wir die Elternzeit für Kind 1 jetzt noch nachträglich bzw. ab heute zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen von Kind 2 beenden? Aus § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG geht meiner Meinung nach nicht eindeutig hervor, dass die Beendigung der EZ für Kind 1 vor der Geburt von Kind 2 erfolgen muss. Wie ist hier die rechtliche Lage, gibt es hier vielleicht aktuelle Rechtsprechungen oder ähnliches? Wenn wir die EZ für Kind 1 jetzt nach der Geburt von Kind 2 doch noch vorzeitig beenden könnten, würden wir wenigstens für die restliche Zeit der Mutterschutzfrist den Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld bekommen. Falls es nach der Geburt von Kind 2 tatsächlich nicht möglich wäre die EZ von Kind 1 aufgrund von § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG zu beenden, wie sieht es dann mit § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG aus? Hier ist ja von einer vorzeitigen Beendigung der EZ aufgrund der Geburt eines weiteren Kindes die Rede. Das wäre ja bei meiner Frau der Fall. Könnten wir uns hierauf berufen? Hier wäre dann zwar die Zustimmung des AG erforderlich, diese müsste aber meiner Meinung nach erfolgen. Meine Frau wäre in der betroffenen Zeit ja in EZ gewesen. Wenn diese jetzt vorzeitig enden würde, wäre sie eben in Mutterschutz. Deshalb dürften hier ja keine dringenden betrieblichen Belange durch den AG begründbar sein. Hier wäre ja auch der Vorteil, dass wir wenigstens für die restliche Zeit der Mutterschutzfrist den Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld bekommen würden. Falls der AG zustimmen würde die EZ von Kind 1 vorzeitig zu beenden, ab wann wäre sie dann beendet? Ab dem Datum der Antragstellung oder der Zustimmung durch den AG? Vielen Dank und beste Grüße Tom33
von Tom33 am 15.07.2014, 10:13