Gehalt Berechnung beim Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehalt Berechnung beim Beschäftigungsverbot

Guten Tag, ich war angestellt als studentische Hilfskraft bevor ich beim selben Arbeitgeber eine feste Anstellung erlangte. Nach 10,5 Wochen wurde ich mit meinem zweiten Kind schwanger. Meine Frauenärztin rät mir zum Beschäftigungsverbot. Jetzt frage ich mich, ob die zweieinhalb Wochen wo ich ca 400 € verdient habe mitgezählt wird zum Gehalt im Beschäftigungsverbot. Ich bin befristet beschäftigt bis zum Ende meiner Ausbildung. Bruttoeinkommen seit Festanstellung 1800€. Mit einer 50% Stelle. Vielen Dank für ihre Hilfe

von Muellerdenise am 24.08.2020, 12:03



Antwort auf: Gehalt Berechnung beim Beschäftigungsverbot

Hallo, das BV wird im Normalfall vom AG nach einer Gefährdungsprüfung ausgesprochen. Vom FA nur in Ausnahmefällen. Und dann rät der FA auch nicht zu einem BV, sondern spricht es wegen Gefährdung von Mutter und Kind aus. Unabhängig davon bekommen Sie bei einem BV den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.08.2020



Antwort auf: Gehalt Berechnung beim Beschäftigungsverbot

Aus welchem Grund “rät” dir die Frauenärztin denn zum Beschäftigungsverbot? Grundsätzlich ist das Aufgabe des Arbeitgebers, eine Gefährdungsbeurteilung zu machen. Nur, wenn er keinen Arbeitsplatz nach den Regeln des Mutterschutzgesetzes anbieten kann, erteilt er sich in BV. Falls du wirklich ein Beschäftigungsverbot erhalten solltest, erhältst du das, was du auch ohne Verbot bekommen würdest.

von 3wildehühner am 24.08.2020, 12:49



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