Hallo,
meine Freundin (polnische Staatsangehörigkeit) und ich (deutsche Staatsangehörigkeit) sind in freudiger Erwartung.
Unser Kind soll in Warschau/Polen (dem Wohnsitz der Mutter) geboren werden.
Nun stellen sich uns Fragen wie folgt:
1. Die Vaterschaftsannerkennung soll am Standesamt in PL (Wohnsitz der Mutter) gemacht - gilt diese dann auch für DE?
Oder muss diese in DE gemacht werden?
Wir möchten dem Kind bei der Geburt den Nachnamen des Vaters geben.
2. Erwirbt das Kind damit automatisch die doppelte (DE/PL) Staatsbürgerschaft?
Danke im Voraus für Eure Antworten!
von
sessionle
am 27.09.2017, 17:41
Antwort auf:
Geburt Kind in Polen
Hallo,
1. Ja, sie muss aber eine internationale Geburts und Kunde beantragen.
2. Es gilt das Namensrecht von Polen
3. Mit Staatsbürgerschaft kenne ich mich gar nicht aus. Das ist kein Familienrecht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.09.2017
Antwort auf:
Geburt Kind in Polen
Bei der Staatsangehörigkeit gilt in D das Abstammungsprinzip. Das Kind ist automatisch deutsch, wenn ein Elternteil Deutscher ist. Wo das Kind geboren wird, ist unerheblich. Welche Unterlagen deutsche Behörden benötigen, um dies aktenkundig zu machen, weiß ich gerade nicht. Wenn das Kind seinen Wohnsitz bei den Eltern in D hat, dann würde ich beim Standesamt oder der Meldebehörde anrufenund fragen, was zu tun ist.
Mitglied inaktiv - 29.09.2017, 15:53