Hallo,
ich habe selbst zum 31.03. gekündigt und meine Frau erwartet Zwillinge zum 22.04.(wird voraussichtlich eher vorher). Ich würde gerne 3 Monate Elterngeld ab Geburt beziehen und dann eine neue Beschäftigung antreten.
Ist es korrekt, dass ich Elterngeld beantragen kann und dafür die Monate 04/2023 bis 03/2024 als Grundlage herangezogen werden oder verliere ich Ansprüche wegen der Kündigung vor der Geburt? Eine Sperre des ALG ist zu erwarten, da ich von meiner Seite aus kündige, aber hat es auch Auswirkungen auf das Elterngeld?
Viele Grüße
von
Geronimow
am 11.01.2024, 20:45
Antwort auf:
Kündigung des Arbeitnehmers vor Geburt
Hallo,
es ist keine Ez, da Sie keinen AG haben, sondern einfach eine Freistellung. Seitens der Agentur f Arbeit geht das, die Sperre verschiebt sich dann.
SIe sollten dann EG beantragen, um KK-versichert zu sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2024
Antwort auf:
Kündigung des Arbeitnehmers vor Geburt
Beim Elterngeld wird es keine Probleme geben, aber aus meiner Sicht bei der Krankenversicherung. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit, sondern Hausmann mit Elterngeldbezug. Aber ohne Elternzeit keine kostenlose Weiterversicherung in der Krankenversicherung. Beim Arbeitsamt wirst du wg Eigenkündigung eine Sperre bekommen und somit aus meiner Sicht auch keine Krankenversicherung übers Amt. Würde mich also mal in der Richtung schlau machen bzw mich darauf einstellen, für die Zeit selbst für die Beiträge aufkommen zu müssen.
von
KielSprotte
am 14.01.2024, 01:04