Sehr geehrte Frau Bader
Nach einer erneuten Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten, die zu einer Kopfverletzung geführt hat, haben wir uns (auch nach Rücksprache mit der Gemeinde) entschieden, den Vertrag fristlos zu kündigen. An sich hat nicht der Vorfall direkt, sondern die Aussprache mit der Gruppenleitung zu unserer Entscheidung geführt.
Der Vorfall ereignete sich am vorletzten Arbeitstag in Februar. Aufgrund der Kopfverletzung musste das Kind erstmal 48 Std beobachtet werden. SOmit war die erste Möglichkeit ein Gespräch mit der KITA Gruppenleitung erst am 2. März Arbeitstag möglich. Die fristlose Kündigung wurde am 3. März Arbeitstag zugestellt (Empfangsbestätigung ist vorhanden). Der Träger hat die Kündigung bestätigt, will aber nur im Falle einer Neubesetzung des Platzes im März den März Monatsbetrag zurücküberweisen. Ich weiß, dass wir das Recht auf einer fristlosen Kündigung aufgrund außerordentlichen Ereignissen haben, meine Frage ist, darf eine fristlose Kündigung nur zum Monatsanfang oder Ende eingereicht werden, oder halt beim Eintritt des außergewöhnlichen Ereignisses?
Sollte uns nicht wenigstens einen Anteil des Betrages zurück erstattet werden? Gilt hier nicht die zweiwöchige Frist?
Ich weiss nicht, ob es in diesem Fall relevant ist, aber wir wohnen in Bayern.
Vielen Dank für Ihre Zeit
von
MSG123
am 22.03.2024, 14:49
Antwort auf:
Fristlose Kündigung Kiga Vertrag durch Eltern
Hallo,
wenn fristlos, dann zu jeder Zeit. Ob ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, kann ich nicht beurteilen.
Ich stand mal vor dem Alkoven unseres damaligen Wohnmobils und passte auf, meine Kinder spielten oben. Mein Sohn, 1 1/2, fiel vor meinen Augen runter, ohne das ich es verhindern konnte. Er hatte zum Glück nichts, musste aber auch 48 Std zur Beobachtung ins Krankenhaus, liegt da nach Ihrer Meinung eine Aufsichtsverletzung vor?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2024
Antwort auf:
Fristlose Kündigung Kiga Vertrag durch Eltern
Ob eine fristlose Kündigung tatsächlich rechtens ist, wird im Zweifel vor Gericht geklärt. Dann müsst ihr nachweisen, dass tatsächlich eine Aufsichtspflichtverletzung vorgelegen hat.
Woher wisst ihr denn so genau, dass ihr im Recht seid?
Die Kita sieht das ja offenbar nicht als gegeben an - sonst würde sie nicht auf die Zahlung bei Nicht-Besetzung des Platzes bestehen.
Das ist zumindest meine Laien-Meinung dazu ;-)
von
suityourself
am 22.03.2024, 16:50
Antwort auf:
Fristlose Kündigung Kiga Vertrag durch Eltern
Ich bin hier ganz bei suityourself. Woher wollt ihr denn wissen, dass dieser Vorfall ein außergewöhnliches Ereignis darstellt, welches laut Vertrag eine außerordentliche Kündigung zulässt?
von
Succero
am 22.03.2024, 19:15
Antwort auf:
Fristlose Kündigung Kiga Vertrag durch Eltern
Hallo Frau Bader
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Natürlich fallen Kinder hin, mein Kind fällt auch vor meinen Augen. Dass meine Tochter von einem älteren Kind geschubst wurde und mit dem Kopf auf dem Beton geknallt ist, passiert wohl im Kindergarten. Dass die Erzieherin den Sturz nicht gesehen hat, kann wohl auch passieren. Aber sie hat mitbekommen dass es einen Sturz gab, als meine Tochter angefangen hatte laut zu schreien. Sie hat meiner Tochter hoch geholfen aber nicht gefragt ob und wo sie sich verletzt hat. Stattdessen hat sie sie geschimpft, weil sie die Jungs beim Ball spielen gestört hat. Meine Tochter saß also mit einer Kopfprellung 2 weiteren Std im Gemeinschaftsraum. Beim Abholen wurde ich mit keinem Wort über den Vorfall informiert. Bei der Übergabe hiess es wie immer, alles sei super gewesen. Erfahren habe ich das von meiner Tochter, weil sie beim Anziehen über Kopfschmerzen geklagt hatte.
Wir haben dann das Gespräch mit der Leitung gesucht, aber keine Antwort bekommen warum keiner meine Tochter nach der Verletzung gefragt hat. Man hat uns nur sehr knapp mitgeteilt dass, sollten Stürze gesehen werden, wir darüber informiert werden.
Wie gesagt, das war nicht der erste Vorfall. Meine Tochter war in der Vergangenheit schon mal beim Abholen nicht auffindbar, weil sie einfach abgehauen ist.
Wir haben nicht mehr das Gefühl dass sie dort sicher ist. Als Grund haben wir zusätzlich zur Verletzung der Uafsichtspflicht den Streit mit der Gruppenleitung und das zerstörte Vertrauensverhältnis eingetragen
Der Kindergarten hat der fristlosen Kündigung auch zugestimmt (Kündigungsfrist ist 3 Monaten). Es steht auch schriftlich, dass ab April keine Bezüge mehr abgebucht werden, sie meinten aber, da das Geld für März bereits abgezogen war, kriegen wir es zurück falls der Platz in März besetzt sein kann. Deshalb meine Frage ob das zulässig ist bei einer fristlosen Kündigung.
Vielen Dank nochmal
von
MSG123
am 26.03.2024, 11:03