Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe bis Ende des Jahres einen befristeten Vertrag. Jetzt habe ich eine Verlängerung der Befristung bis Ende 2013 erhalten. Ich weiß bereits, dass wenn ich um den Termin des Fristendes entweder schwanger oder in Mutterschutz oder Elternzeit bin, mein Vertrag wahrscheinlich auslaufen und nicht verlängert wird. Meine Fragen sind diesbezüglich folgende: Ist eine Schwangerschaft während eines befristeten Vertrages ein Kündigungsgrund? Oder kann ich bis Ablauf des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit nicht gekündigt werden (natürlich nur innerhalb der zwei Jahre)? Wenn ich theoretisch vor Ablauf des befristeten Vertrags aus der Elternzeit wiederkommen würde, bekomme ich dann meine bisherige Position zurück? Wann muss ich meinem Arbeitgeber von einer Schwangerschaft erzählen? Vor Ablauf der kritischen ersten drei Monate?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
MFG Hibbeltine
Mitglied inaktiv - 14.10.2011, 11:55
Antwort auf:
befristeter Vertrag und Kündigung
Hallo,
in der Schwangerschaft ist man nicht kündbar (außer aus wichtigem Grund). Ihr Vertrag kann aber trotzdem auslaufen. Eine Verlängerung kann sich aber bei einigen Dienstherren ergeben, wenn die unterbrochene Zeit hinten dran gehängt wird.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2011
Antwort auf:
befristeter Vertrag und Kündigung
Hallo
Wenn Du schwanger bist, dann bist Du unkündbar bis zum Ende des Vertrages.
Meist wird er dann nicht verlängert.
Kann dann natürlich auch in der Elternzeit enden, beziehungsweise Deine Elternzeit endet mit Vertragsende, da Elternzeit nur diejenigen haben, die auch einen Arbeitgeber haben.
( Stichwort : Krankenversicherung für die Zeit nach Vertragsende muss selbst gezahlt werden )
Wenn Du innerhalb der Befristung wiederkommen willst ( was bedeutet kaum Elternzeit und ziemlich zügig schwanger werden ), dann hast Du Anspruch auf einen gleichwertigen Job bei gleicher Bezahlung.
Ob Teilzeit möglich ist, liegt an Betriebsgröße, Arbeitnehmerzahl etc.
Ansonsten Dein vorheriger Job, oder eben gleichwertig.
Erzählen musst Du rechtlich sofort nach Bekanntwerden, aber das kontrolliert keiner und viele warten die ersten 3 Monate ab, sofern nicht Mutterschutzrichtlinien eigehalten werden müssen.
Denn diese gelten für den AG erst ab dem Wissen um die Schwangerschaft.
Mitglied inaktiv - 14.10.2011, 14:05
Antwort auf:
befristeter Vertrag und Kündigung
Ich habe bereits mehrfach gelesen, dass der AG die Möglichkeit hat, wenn meine Elternzeit länger als die 4 Monate nach Geburt dauert, mich beim 1. Tag nach der Elternzeit zu kündigen. Ist dies auch möglich, wenn mein eigentlicher Vertrag bis Ende 2013 läuft und ich vorher zurückkomme? Irgendwie bin ich diesbezüglich extrem verwirrt. Nochmal kurz gefasst und hypothetisch:
1. Geburt zB November 2012
2. Mutterschutz 2 Monate
3. Elternzeit von Jan. bis September 2013
4. Frage: Kündigung 1. Arbeitstag Semptemr 2013?
Wenn das möglich ist, welchen Grund könnte der AG für eine Kündigung anführen?
Mitglied inaktiv - 14.10.2011, 15:03
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befristeter Vertrag und Kündigung
Keine Ahnung, meist fällt denen was ein.
Kannst auch in Elternzeit gehen bis zum Ende des Vertrages und dann IN Elternzeit Teilzeit anfangen.
Im ersten Jahr verschenkst Du eh das Elterngeld wenn Du arbeitest.
Würde ich mir gut überlegen, weil der Vertrag dann eben dennoch vermutlich nicht verlängert wird.
Wie auch immer, es gibt NIE den richtigen Zeitpunkt für Kinder.
Du hast einen Job,,Du wirst Elterngeld bekommen, wenn der Kinderwunsch da ist, dann wirst Du vermutlich nicht mehr bis Ende 2013 warten wollen.
Manche Dinge sind eben nicht planbar, und mit Kind dann eh nicht mehr :-)
Mitglied inaktiv - 14.10.2011, 19:44