Guten Tag Frau Bader,
mein Arbeitgeber bietet mir keine Stelle nach den ursprünglichen Arbeitszeiten nach der Elternzeit an. Ich habe auch schon echt viel herum diskutiert und komme einfach nicht weiter. Psychisch nimmt mich die Situation ziemlich mit. Im Arbeitsvertrag steht gar nichts zu den Arbeitszeiten, in der Stellenbeschreibung hieß es werktags, nun soll ich nach der Elternzeit auch ein Wochenende im Monat arbeiten. Da mein Partner Schicht- mit Wochenenddienst arbeitet, kann ich das nicht leisten.
In ein paar Tagen endet die Elternzeit. Ich hatte inzwischen ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen Arbeitgeber aber noch keine Rückmeldung. Allerdings muss ich meinen Arbeitgeber informieren, dass ich nicht zurück kehre. Ich möchte aber nicht kündigen, denn ich finde, dass ich nicht selbstverschuldet in diese Situation gekommen bin.
Kann ich einen Aufhebungsvertrag verlangen?
Schöne Grüße K.
von
Kyatara
am 06.03.2024, 11:31
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag oder Kündigung
Hallo,
im Rahmen des Direktionsrechts kann der Arbeitgeber die Zeiten festlegen nach den Vorgaben von dem, was im Arbeitsvertrag steht.
Wenn Sie diesen Vertrag nicht erfüllen können, müssen Sie kündigen. Ein Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag oder gar eine Abfindung gibt es nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2024
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag oder Kündigung
Nein, wenn im Arbeitsvertrag keine genauen Arbeitszeiten oder -tage aufgelistet sind, hat der Arbeitgeber Weisungsrecht und kann dir deine Arbeitszeit in einem für das Unternehmen üblichen Rahmen vorgeben. Was in der Stellenbeschreibung damals stand, spielt keine Rolle. Du hast ja den Arbeitsvertrag unterschrieben, so wie er ist. Wie und wo du deine Kinderbetreuung sicherstellst, ist einzig Aufgabe des Arbeitnehmers.
Wenn du deinen Arbeisvertrag nicht mehr erfüllen kannst, musst du wohl oder übel selbst kündigen - oder um einen Aufhebungsvertrag bitten. Ein Recht darauf hast du aber wie gesagt nicht.
von
Dojii
am 06.03.2024, 12:04