Hallo,
der errechneter Geburtstermin meines Kindes ist der 21.04.2023, Ich habe 6 Monate Elternzeit beantragt.
Ich möchte mir davor und danach Urlaub nehmen, Urlaub danach werde ich nach dem Geburt beantragen, da ich dann erst weiß bis wann ich Elternzeit habe, wie mache ich es mit dem Urlaub vor der Geburt? Da ich mir ab dem 17.04 Urlaub nehmen wollte, wäre es sinnvoller, wenn ich statt Urlaub bis zum tatsächlichen Geburtstermin statt Urlaub meine Stundenabbaue? Damit dies nicht negativ auf mein Elterngeld auswirkt?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Kenan
von
Kenanky
am 29.01.2023, 13:46
Antwort auf:
Urlaub vor der Geburt des Kindes
Hallo,
im Urlaub haben Sie ja ganz normale weitere Lohnzahlungen, deshalb wirkt sich dies nicht negativ auf das Elterngeld aus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2023
Antwort auf:
Urlaub vor der Geburt des Kindes
Reiche doch die EZ in Form von Lebensmonaten ein. Also teile dem AG mit, das du die ersten 6 Lebensmonate nimmst und im Anschluss daran dann Urlaub. Problem ist, dein AG muss den Urlaub nicht gewähren. Er kann dem auch widersprechen. Anspruch auf Verlängerung der EZ hättest du auch nicht, da du dich verbindlich für 2 Jahre festlegen musst. Urlaub vor Geburt würde ich dann auch so einreichen, sprich ich nehme Urlaub von ... bis Beginn EZ. Damit ist dann klar, das ab dem Moment wo Kind geboren wird, der Urlaub endet und die EZ beginnt. Aber auch dort gilt, den Urlaub muss der AG nicht akzeptieren.
von
Neverland
am 29.01.2023, 14:29
Antwort auf:
Urlaub vor der Geburt des Kindes
Hi Neverland,
Danke für deine Antwort.
Mit Urlaub davor und danach habe ich geklärt, ich möchte nur beim einreichen keine Nachteile bei der Berechnung des Elterngeldes haben.
Also wenn ich von 17.04.2023 bis Beginn der Elternzeit Urlaub einreiche und dies in dem Antrag Vermerke, hätte ich keine Nachteile bei der Berechnung des Elterngeldes?
von
Kenanky
am 29.01.2023, 16:07