Leider konnte ich trotz intensiver Recherche bisher nichts dazu finden:
Ich habe am 22.5. ein Kind geboren, der errechnete Termin war 2,5 Wochen später, am 10.6.
Es war von Anfang an so geplant, dass ich nach Ende des Mutterschutzes am 5.8. wieder Vollzeit arbeiten gehe und mein Mann ab dem zweiten Lebensmonat des Kindes Elternzeit nimmt d.h. ab 22.6. Er hält also Elterngeld für 2.-13. Lebensmonat beantragt.
Die Elterngeldstelle gesteht ihm jetzt allerdings nur 11 Monate Elterngeld zu, mit der Begründung, dass mein Mutterschutz schließlich bis in den dritten Lebensmonat hineingereicht hat. (Ich vermute, dass ich automatisch 3 statt 2 Partner-Monate angerechnet bekomme.)
Ist dies rechtmäßig? Letztendlich habe ich schließlich nicht mehr Geld erhalten, als mir bei einer termingerechten/späteren Geburt zugestanden hätte, und gehe zum gleichen Zeitpunkt wie geplant wieder arbeiten. Ich erhalte so ja lediglich meine normalen Mutterschutz Bezüge und kein zusätzliches Geld für einen dritten Monat. Außerdem stünden uns so auf jeden Fall 2 Wochen weniger Elterngeld zu als Paaren, die ihr Kind "termingerecht" bekommen?
Danke!
von
KeAn
am 24.07.2023, 06:20
Antwort auf:
Verkürzung der Bezugszeit des Elterngeld es durch frühere Geburt?
Hallo,
das ist korrekt so.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2023
Antwort auf:
Verkürzung der Bezugszeit des Elterngeld es durch frühere Geburt?
Das ist absolut korrekt so
von
misses-cat
am 24.07.2023, 06:24
Antwort auf:
Verkürzung der Bezugszeit des Elterngeld es durch frühere Geburt?
Das ist tatsächlich genau so im Gesetz geregelt und wurde auch schon gerichtlich bestätigt (BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 6/16 R).
Ein Widerspruch bzw. eine nachfolgende Klage hätten hier also auch keine Chance auf Erfolg.
Vgl. das Urteil hier:
https://research.wolterskluwer-online.de/document/1164d1f2-ed01-48f3-b8d6-670e5d3b69bd
von
Dojii
am 24.07.2023, 07:31
Antwort auf:
Verkürzung der Bezugszeit des Elterngeld es durch frühere Geburt?
Auch eure eigentliche Planung war nicht schlau. das EG nur nach kompletten Lebensmonaten gezahlt wird, steht ja dabei. Dein Mann hätte also auch bei der eigentliche n Planung besser EZ ab dem 22.07 mitgeteilt. Und du EG/Mutterschutz für Lebensmonat 1 und 2.
Ist korrekt so und es wird auch auf den Infoseiten vom EG darauf hingewiesen.
von
Neverland
am 24.07.2023, 10:34