Hallo :) ich hätte eine Frage bezüglich der Elterngeldberechnung.
Ich habe meine erste Tochter am 24.02.18 entbunden und knapp 2 Jahre Elternzeit beantragt (Januar 2020), Elterngeld für 1 Jahr.
Nun bin ich erneut schwanger - VET ist der 16.9.2019.
Wie berechnet sich nun das Elterngeld bzw. habe ich einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld ?
Liebe Grüsse und vielen Dank im Voraus für die Antworten
von
19Nina91
am 04.05.2019, 19:10
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit
Hallo,
SIe lassen sich das EG am besten für mind 14 LM auszahlen. Das erhöht das Eg (das Sie natürlich bekommen). Am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden Sie die erste EZ u bekommen den vollen Zuschuss des AG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.05.2019
Antwort auf:
Erneut schwanger in Elternzeit
Anspruch auf vollen AG satz zum mutterschaftsgeld hast du nur, wenn du deine laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendest
von
mellomania
am 04.05.2019, 20:18