Guten Abend Frau Bader,
Ich habe letztes Jahr im Juli meine Tochter entbunden und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt.
Meine Elternzeit wurde vom 01.08.2023 bis zum 31.08.23 unterbrochen damit ich meinen Resturlaub nehmen kann. Ab 01.09 bin ich erneut in Elternzeit bis Juli 2024 mit einem Arbeitsumfang von 30%.
Wir erwarten nun ein weiteres Kind.
Muss ich die Elternzeit ab September so nehmen oder kann ich sie ohne Zustimmung vom Arbeitgeber beenden?
Vielen Dank und freundliche Grüße
von
Limbi22
am 19.08.2023, 21:59
Antwort auf:
In Elternzeit erneut Schwanger
Hallo,
nein, Sie können die Elternzeit nicht einseitig beenden. dazu benötigt man die Zustimmung des Arbeitgebers. Und es ist grundsätzlich nicht möglich, um in ein neues Beschäftigungsverbot zu gehen.
Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.08.2023
Antwort auf:
In Elternzeit erneut Schwanger
Ohne Zustimmung des AG kannst Du die EZ nicht beenden.
Wenn Du auf ein BV spekulierst und deswegen die EZ beenden willst, um dann VZ Lohn während dem BV zu bekommen: das ist nicht erlaubt und Sozialbetrug.
von
Suomi
am 20.08.2023, 07:02
Antwort auf:
In Elternzeit erneut Schwanger
Nur zum neuen Mutterschutz. Da ohbe Zustimmung des AG. Vorher nur mit.
von
Neverland
am 20.08.2023, 20:09
Antwort auf:
In Elternzeit erneut Schwanger
Du darfst deine Elternzeit nicht einseitig beenden, nur weil du schwanger bist
Auch nicht um in bezahltes Beschäftigungsverbot von 100% zu gehen. Könntest du überhaupt Vollzeit arbeiten mit entsprechender Kinderbetreuung...
Ohne Zustimmung des ags kannst du nur zum neuen Mutterschutz deine Elternzeit beenden
von
MamaausM2
am 20.08.2023, 20:42
Antwort auf:
In Elternzeit erneut Schwanger
Die EZ kann nur zum neuen Mutterschutz beendet werden.
Eine vorzeitige Beendigung geht nur mit Zustimmung des AG - jedoch nicht, umwissentlich sofort ein BV in Anspruch nehmen zu wollen/können = Sozialbetrug.
Willst du aber einfach nur arbeiten, um das EG für Kind 2 zu erhöhen, kannst du natürlich mit dem AG über einen vorzeitige Beendigung sprechen. Wenn er zustimmt, geht das natürlich.Vorausgesetzt, Kind 1 ist auch entsprechend betreut.
von
suityourself
am 21.08.2023, 10:44