Hallo Frau Bader, Meine Tochter ist im Juni 2021 geboren und habe hierfür zwei Jahre Elternzeit eingereicht. Ab Oktober 2022 gehe ich bei meinem vorherigen AG auf 520 Euro Basis arbeiten. Mit dem AG ist soweit alles fix gemacht. Nur der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Nun bin ich wieder schwanger. ET Termin ist im März 2023. Kann mein AG nun meinen Job ab Oktober verweigern? Sollte ich vor Bekanntgabe schnell den Vetrag unterschreiben? Danke und viele Grüße
von Happy-Mom21 am 18.08.2022, 15:48