Guten Tag,
jetzt betrifft es mich selber.
Ich habe damals ach meinen ersten zwei Kindern einen Antrag auf EZ zwischen dem 3-8 LJ beantragt, wo ich dann auch TZ arbeiten woll. Dies stand da direkt drin. Mein Chef unterschrieb mir jeweils die Kopien der Anträge mit "Genehmigt+Firmenstempel und seinem Kürzel" Er hat es also damals in 2004 und 2006 genehmigt.
Davon gab er mir dann eine Kopie und das Original kam in dier Personalakte.
Jetzt heisst es aber, dass er das nie unterschrieben hätte, weil es in der PErsoakte nicht drin liegt?!!!?? Hallo`?
Ich habe doch eine Kopie dieses Wisches....
Zählt das jetzt nicht mehr?
lg
Mitglied inaktiv - 20.02.2008, 11:28
Antwort auf:
Elterzeitantrag nach der Geburt-BETRUG!!!
Hallo,
gut, dass Sie eine Kopie haben! Schicken Sie ihm per Post eine Kopie der Kopie zur Stellungnahme!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2008
Antwort auf:
Elterzeitantrag nach der Geburt-BETRUG!!!
Der Stempel und sein Kürzel sind Original?
Reicht doch :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 20.02.2008, 13:17
Antwort auf:
Elterzeitantrag nach der Geburt-BETRUG!!!
Ja, die sind Original, aber nur als Kopie, das Originalschreiben hat er behalten.
Damals hatten wir aber auch noch ein besseres Verhältnis, jetzt wurde mir schon ein Aufhebungsvertrag angeboten...pah.
Und Heute fangen Sie an, mich mit den Urlaubstagen zu besch.eissen....traurig.
lg
Mitglied inaktiv - 20.02.2008, 14:37