Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt mit dem 3. Kind (erst) in der 5. Woche schwanger. Die Große ist 2 Jahre, die Kleine 6 Monate. Elterngeld (EG) für das 2. Kind erhalte ich bis 01/20, Elternzeit (EZ) habe ich bis zum Fristende meines Vertrages am 30.06.20 beantragt, ab 02/20 wollte ich aus finanziellen Gründen ursprünglich wieder arbeiten gehen. Soweit ich weiß, wird empfohlen, die EZ für das ältere Kind zu Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden. Nun bin ich mir recht sicher, dass meine Frauenärztin mir ein Beschäftigungsverbot wg. Risikoschwangerschaft ausstellen würde (Z.n. Re-Sectio, rasche Schwangerschaftsfolge, V.a. Narbeninsuffizienz, Epilepsie etc.), falls ich berufstätig wäre. Arbeiten gehen würde sich auch finanziell gegenüber dem jetzigen EG nicht rentieren, da mit 2 Kindern nur 50% Teilzeit möglich ist. 1.) Ich weiß, das ist ethisch nicht ganz korrekt, und ich würde mich damit auch nicht unbedingt beliebt machen, aber: Vorausgesetzt, die Frauenärztin stellt mir ein Beschäftigungsverbot aus, wäre es dann theoretisch auch möglich, die EZ zu Ende 09/19 zu beenden, zeitgleich den AG über die neue Schwangerschaft zu informieren, sowie ein Beschäftigungsverbot vorzulegen? Dies alles würde per Post an die Personalabteilung gehen, meinen Chef würde ich natürlich persönlich informieren. Oder gibt es da vielleicht eine zeitliche Reihenfolge zu beachten? - z.B. dass ein Beschäftigungsverbot erst nach Ende der EZ bzw. nach Arbeitsbeginn ausgestellt werden darf? 2.) Entspräche das Einkommen dann dem Gehalt vor dem Mutterschutz des 1. Kindes (3 Monate 80%), im Mutterschutz (entsprach dem vertraglich festgelegten Vollzeitgehalt ab 01/19) oder würde ich nur Krankengeld bekommen, da ich ja keinen Tag gearbeitet habe? 3.) Das EG für das 2. Kind rechnet sich damit raus, oder wird es mit Beendigung der EZ komplett gestrichen? Was würde bei einer Fehlgeburt passieren? Würde das ursprüngliche EG dann weiter ausgezahlt werden, weil das „Einkommen“ wegfällt, oder nicht? 4.) Alles in allem: Ist es in Anbetracht dessen, dass eine Fehlgeburt immer möglich ist, ein heikles Vorhaben, die Elternzeit im September zu beenden und ins Beschäftigungsverbot zu gehen? Was würden Sie empfehlen? Bitte verurteilen Sie meine Idee nicht. Wenn das mögliche Gehalt 3x so hoch ist wie das EG, kommt man leider auf solche Gedanken. (Im Bemessungszeitraum für das letzte EG war 1/2 Jahr Arbeitslosigkeit/Krankengeld, 3 Monate 50%Teilzeit und 3 Monate 80% enthalten, dies würde sich für das neue Elterngeld dann auch ändern) Das ist auch zunächst nur eine theoretische Frage. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Charlotte
von Charlotte16 am 28.08.2019, 07:54