Elternzeit verlängern wegen fehlender Betreuung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verlängern wegen fehlender Betreuung

Hallo Fr. Bader, ich habe folgende Frage: ich plane von Mai bis Juli 2022 in Mutterschutz zu sein und dann von Juli bis November 2022 Elternzeit zu nehmen. Dann wieder in Vollzeit 35h zu arbeiten. Mein Plan stehr und fällt natürlich mit der Voraussetzung dass ich auch rechtzeitig eine Betreuung (Kita oder Tagesmutter) tatsächlich finde. Darauf hsbe ich meinen Arbeitgeber bereits hingewiesen. Er sagte mir ich kann den Elterngeldantrag max. 2x ändern. Meine Frage ist: kann er einer Verlängerung der?Elternzeit in dringenden Gründen wie z.b. fehlende Betreuungmöglichkeit (z.b. wegen zu hoher Arleitslast will er dass ich arbeite wie ursprünglich geplant) auch tatsächlich ablehnen ? Oder ist es dann eine Ausnahme? Wie ist die Rechtslage? Danke Fr Bader Liebe Grüße Elli_1983

von Elli_1983 am 02.02.2022, 05:14



Antwort auf: Elternzeit verlängern wegen fehlender Betreuung

Hallo, das ist leider Ihr Problem. Sie müssen sich innerhalb der ersten beiden Jahre verbindlich festlegen. Als besondere Härte kann ich es nicht sehen, wenn Sie keinen Platz bekommen. Ihr AG kommt Ihnen ja schon sehr entgegen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2022



Antwort auf: Elternzeit verlängern wegen fehlender Betreuung

ja. wenn du weniger als zwei jahre elternzeit meldest hast du KEINEN anspruch auf verlängerung. du musst dich für die ersten beiden jahre festlegen.

von mellomania am 02.02.2022, 05:35



Antwort auf: Elternzeit verlängern wegen fehlender Betreuung

Da Kinderbetreuung Privatsache ist, stellt fehlende Betreuung für den AG keinen Grund dar, einer Verlängerung zustimmen zu müssen. Wenn du nicht von vorne herein 2 volle Jahre EZ nimmst (in denen du ja auch bis 32 Std TZ arbeiten könntest), kann der AG eine Verlängerung ablehnen.

von cube am 02.02.2022, 07:28



Antwort auf: Elternzeit verlängern wegen fehlender Betreuung

Hallo, melde doch mehr Elternzeit und gehe in der Elternzeit zurück in Teilzeit arbeiten. 32 Stunden sind da erlaubt, das kommt natürlich auf Deine Situation an, ob Du mit 3 Stunden weniger finanziell auskommst. Der Vorteil ist, dass Du unkündbar und flexibler vom Start her bist. Viele Grüße

von Mamamaike am 02.02.2022, 07:31



Antwort auf: Elternzeit verlängern wegen fehlender Betreuung

Das Gesetz sagt, dass dein AG keine Verpflichtung hinsichtlich Betreuung hat. Dafür sind die Eltern des Kindes verantwortlich. Er hat auch mit deinem Elterngeld nichts zu tun. Nimm 2 Jahre Elternzeit und biete an, in TZ in EU zu arbeiten, wenn du Betreuung hast.

von Pamo am 02.02.2022, 10:20



Antwort auf: Elternzeit verlängern wegen fehlender Betreuung

Wenn Sie jetzt nach einer Betreuung suchen sollte die bis zur Geburt i. d. R. fest sein. Die Kitaanmeldungen, insofern online, waren bereits. Es wird auf die Zu- oder Absagen gewartet. Tagesmutter kann auch schon jetzt gesucht werden und dann zu Monat X. Dafür am besten bei der Stadt / Gemeinde und / oder JA anrufen. Ich kenne Mütter, die nach dem Mutterschutz bzw. ein paar Monate nach der Geburt ihre Arbeit wieder aufgenommen haben. Alle hatten bei der Geburt schon die Betreuung gesichert (überwiegend Tagemutter). Um sicher zu gehen, falls die Betreuung bei Geburt noch nicht steht, würde ich 2 Jahre EZ melden mit der Option TZ in EZ mit bis zu 32 Wochenstunden. Und wenn die Betreuung dann steht ein Schreiben hinschicken, dass wie bei EZ-Meldung gemeldet TZ in EZ in X Wochenstunden ab X gewünscht ist. Wenn sich der AG dann nicht innerhalb einer Frist meldet gilt es als genehmigt. Lehnt er ab muss er es begründen, was bei einem hohen Arbeitsaufkommen schwierig sein wird. Oder sie schicken dann ein Schreiben hin, dass sie die EZ zum X beenden mit der Bitte um schriftliche Zustimmung. Auch da hat der AG Fristen bis wann er sich gemeldet haben muss, falls er ablehnt, bis es automatisch als genehmigt gilt. Mit der Methode wären sie auf der sicheren Seite, denn wenn sie unter 2 Jahre EZ melden und dann verlängern möchten muss der AG zustimmen. Das muss er nicht. Nehmen sie 2 Jahre und arbeiten währenddem z. B. TZ in EZ 32 Wochenstunden und merken, das klappt gut, können sie auf das 3. Jahr verlängern. Das kann der AG nicht ablehnen. Bitte nicht vergessen, dass die EZ ab Geburt läuft . Mutterschutzzeiten zählen schon als EZ, auch wenn sie da Mutterschutzgeld bekommen.

von Ani123 am 02.02.2022, 16:16



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit verlängern

Hallo Frau Bader, Ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen, welche im November endet. Leider finde ich einfach keinen Betreuungsplatz. Es sieht nicht so gut aus. Da ich meinen Arbeitgeber nicht warten lassen möchte und es ja auch eine Frist gibt, möchte ich diese Woche mit meiner Chefin reden und den Antrag wieder abgeben, so dass ich nochmal 1 Jahr ...


Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind

Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger? Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft un...


Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind

Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger? Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft un...


Elternzeit nach 2 Jahren verlängern

Hallo liebe Frau Bader, leider haben wir bis jetzt keine Zusage für einen Kitaplatz. Vielleicht geschieht ein Wunder und wir bekommen unter dem Jahr einen. Nun ist es so, das meine Elternzeit nächstes Jahr Mitte April endet. Wir überlegen nun, das ich von April bis Ende August meine Elternzeit verlängere und dann hoffentlich für nächstes Jahr S...


Schwangerschaft während Elternzeit + Freelancing anfangen -verlängern?

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 10.11.23 in Elternzeit (2 Jahre, habe nur im ersten Jahr Elterngeld erhalten), allerdings möchte ich aufgrund aktueller Gegebenheiten noch nicht wieder zurück ins Unternehmen. Ich würde gerne recht bald wieder schwanger werden und gleichzeitig die Zeit nutzen, um mich als Freelancer im Grafikbe...


Elternzeit verlängern

Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich...


Elternzeit verlängern Anzahl Abschnitte

Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2....


Wie oft Elternzeit verlängern? Zwillinge

Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich...


Elternzeit auf drei Jahre verlängern

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern?  Vielen Dank und freundliche Grüße    


Elternzeit mehrmals verlängern verschiedene Kinder

Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt.  Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver...