Elternzeit für ein Jahr und eine Woche?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit für ein Jahr und eine Woche?

Hallo, ich würde gerne wissen, ob es möglich ist Elternzeit auch für 1 Jahr und einen Tag oder eine Woche zu nehmen? Also z.B. vom 8.06.21 - 15.06.21 Elterngeld würde ich für 12 Monate beantragen und dann natürlich für die übrige Zeit kein Elterngeld mehr bekommen. Hätte dies gehaltstechnisch oder steuerlich noch andere Nachteile für mich oder ist das problemlos möglich? Vielen Dank schonmal für die Antworten. Carina

von Carry89r am 12.05.2021, 15:34



Antwort auf: Elternzeit für ein Jahr und eine Woche?

Hallo, das geht, Nachteil ist nur, dass Sie keinen Anspruch auf Verlängerung haben, wenn Sie weniger als 2 Jahre beantragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2021



Antwort auf: Elternzeit für ein Jahr und eine Woche?

Willst du wirklich nur eine Woche EZ beantragen (8.-15.6.21)?

von KielSprotte am 12.05.2021, 16:18



Antwort auf: Elternzeit für ein Jahr und eine Woche?

Ja, ist möglich. Würde ich aber nur dann machen wenn du wirklich nach der EZ in VZ einsteigen kannst und willst. Das also absolut sicher ist. Sonst würde ich 2 Jahre EZ einreichen und dem AG sagen das du nach einem Jahr und einer Woche (besser ein konkretes Datum wie zB den 1.6.) planst in TZ wieder einzusteigen,. Im Rahmen deiner Elternzeit. Du musst dich nämlich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen. Klappt es zB mit der Kinderbetreuung nicht so wie geplant, brauchst du das OK vom AG wenn du die EZ verlängerst. Das kann er geben, muss er aber nicht. Dann müsstest du im blödesten Falle kündigen. Was dagegen geht ist mit bis zu 30 Std bzw bei Geburten ab dem 1,09,21 mit bis zu 32 Std die Woche in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten. Der VZ-Vertrag ruht dann weiterhin, man kann nicht so leicht gekündigt werden und kann die TZ-Vereinbarung auch separat kündigen.

von Felica am 12.05.2021, 20:07



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