Frage: Elternzeit beenden vorzeitig

Hallo, mein kleiner ist am 7.01.2021 geboren und ich habe 14 Monate Basis Elterngeld (Alleinerziehend) also bis zum März 2022. Ich möchte aber nicht bei dem Arbeitgeber bleiben und habe einen neuen Job zum 1.2.2022 in Vollzeit. Würde Ende November kündigen da ich 2 Monate bei meinem alten Arbeitgeber habe (bin länger wie 5 Jahre da) Habe heute bei der Elterngeldstelle angerufen. Diese meinte ich würde dann nur bis Januar Elterngeld bekommen (also 12 Monate) bekommen oder ich soll fragen ob ich am 7.2 anfangen kann damit ich 13 Lebensmonate Elterngeld bekomme. Jedoch wäre ich wegen der Kündigung dann ja eine woche arbeitslos, da ich zum 31.1.22 kündigen muss und ja nicht zum 6.2.2022 kündigen kann. Keiner kann mir genau sagen was ich nun tun soll bzw kann. Evtl können sie mir weiter helfen.

von Gerlinde27 am 27.10.2021, 00:18



Antwort auf: Elternzeit beenden vorzeitig

Hallo, 1. Die Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer ist gesetzlich im § 622 Abs. 1 BGB geregelt und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. 2. Wenn der AG zustimmt, können Sie zum 07. anfangen, ansonsten wird es eben anteilig gekürzt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.10.2021



Antwort auf: Elternzeit beenden vorzeitig

Wenn der neue AG dem zustimmt, wären die 7 Tage egal. Du bist ja über das EG Krankengeld versichert. Allerdings bekommst du Anfang Januar das letzte mal Geld, dein Gehalt kommt dann erst im März. Fällt der Februar weg, weil du keinen Anspruch auf EG mehr hast, wäre die Lücke noch grösser. Eibe Alternative wäre, dem AG zu bitten, ob du die ersten Monate in TZ arbeiten kannst. Bis zu 30 Std die Woche. Du hättest dann EG und TZ-Lohn paralell. Bei basis-EG würde dir aber beim EG einiges gekürzt werden. Alternativ lässt du es in EG plus ändern. Dann darfst du mehr dazu verdienen ohne das es zu Kürzungen kommt. Wäre dann aber das halbe EG das es doppelt so lange gibt.

von Felica am 27.10.2021, 08:21



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