Frage: bv stillen

bitte um aufklärung, rein aus interesse zahnärztin bzw. krankenschwester bekommt nach der geburt wegen stillens das volle gehalt, es rennt keine elternzeit, sie nimmt logischerweise kein elterngeld. rechtens? das wäre doch eine bevorteilug gegenüber menschen, die keinen job haben, der das ermöglicht. man spart ein jahr elternzeit, da man ja NACH dem bv jahr erst startet mit der EZ, man erhält vollen lohn, arbeitet nicht, kinderbetreuung muss ja nicht sein. es geht definitiv, im bekanntenkreis. möchte nur wissen, ob das ok so ist, wo es dazu einen link gibt etcpp. danke

von mellomania am 18.06.2018, 15:49



Antwort auf: bv stillen

Halo, sehe ich als zulässig an. Ein Problem bekommt sie, wenn der AG sie umsetzt. Und das würde ich an seiner Stelle tun - rein aus Schikane. Nachzulesen beim Ministerium: https://www.bmfsfj.de/blob/94398/.../mutterschutzgesetz-data.pdf Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.06.2018



Antwort auf: bv stillen

https://m.rund-ums-baby.de/recht/Bv-stillen_178040.htm Hast du im April schon mal gefragt. LG

von Lewanna am 18.06.2018, 17:20



Antwort auf: bv stillen

meine frage ist für nicht nicht ausreichend beantwortet die dame hat KEINE kinderbetreuung sie erhält vollen lohn. es läuft KEINE elternzeit ist DAS so korrekt? bei einer zahnärztin scheidet umsetzen aus. das wollte ich wissen. das was frau bader schrieb, weiß ich und davon ging ich auch aus. aber es geht auch so wie ich oben schrieb. dafür, für diesen fall oben, hätte ich gerne einen link!

von mellomania am 18.06.2018, 20:08



Antwort auf: bv stillen

Diese Dame bewegt sich lediglich im Rahmen dessen, was die Gesetze hergeben, um das Baby einer Frau zu schützen, deren Muttermilch potentiell gefährdet ist. Ein gutgemeinter Tipp: mach Dir nicht so viele Gedanken darum, was die anderen tun. Es wird immer Situationen im Leben geben, in denen man im Nachteil ist und Zeiten, in denen man im Vorteil ist. Neid ist wie Gift und vergiftet als erstes Dich selbst.

von DortmundLady124 am 19.06.2018, 11:44



Antwort auf: bv stillen

wenn dieses aber ausgenutzt wird, ist das sozialbetrug. udn das ist es eben, wonach ich fragte. das hat mit neid nix zu tun, warum auch? wenn es gerechtfertigt ist ist es doch ok. ist es in dem fall aber nicht. darum gehts.

von mellomania am 19.06.2018, 13:17



Antwort auf: bv stillen

Eine zahnärztin kann in der Gemeinschaftspraxis genauso gut an der Anmeldung sitzen oder die Räumlichkeiten reinigen oder akten aufarbeiten...

von Lovie am 19.06.2018, 13:17



Antwort auf: bv stillen

Wir hatten das Thema ja schon ein paarmal, die Gesetze kannst du dir selber durchlesen. Das Still-BV wird im Gegensatz zur nachgeburtlichen Mutterschutzfrist nicht auf die Elternzeit angerechnet, du könntest dem BMFSFJ einen Brief schreiben und dort nachfragen, warum das nicht anders geregelt wurde.

Mitglied inaktiv - 19.06.2018, 13:58



Antwort auf: bv stillen

Das erste Jahr EZ kann sie aber apäter auch nicht mehr nehmen, da man nur 24 Monate übertragen kann und das auch nur auf NACH dem dritten Geburtstag. Sofern die gute Dame also nicht das zweite Jahr als EZ angemeldet hat darf sie ab 1. Geburtstag antreten, denn dann gilt ja das Still BV nicht mehr. Elternzeittechnisch hat sie entsprechend keinen Vorteil. EG kann sie nach dem 14. Monat auch nicht mehr beantragen. Der Mann kann also maximal die 12 Monate übernehmen und sie sind gemeinsam Zuhause. Schön, aber die wenigsten werden das tatsächlich nutzen. Was problematisvh wird, wenn jemand die Frage nach der Betreuung des Kindes stellt um die Mutter doch umzusetzen. Im Endeffekt hat sie also etwas mehr Geld mit der Gefahr, dass das BV jederzeit widrrufen werden kann oder sie dann nicht mehr voll stillt. An Stelle des AG würde ich spätestens nach 6 Monaten jeden Monat eine Bescheinigung über das Stillen einfordern und ggf das BV auf Stunden beschränken, denn viele Kinder bekommen dann ja Beikost und ich kenne genug Mamas, die nach 6 Monaten keinen "Bock" mehr hatten zu stillen und auf Flasche umgestiegen sind. Und das sind dann die Momente, in denen sie a. A. Ist. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 19.06.2018, 21:27



Antwort auf: bv stillen

Aber natürlich anonym... Oh Gott, wie missgünstig und neidisch kann man sein.

von Tini_79 am 19.06.2018, 23:13



Antwort auf: bv stillen

Ich würde da mal lieber probieren meinen persönlichen Neid in den Griff zu bekommen.... Einfach mal bisschen mehr auf dein eigenes Leben gucken als auf das der anderen..... schlimm sowas. Deutschland, feine Menschen .... neider und rechthaber

von Meyla am 20.06.2018, 06:06



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