Frage:
Mutterschutz stillen neuer Arbeitgeber
Ich fange im Oktober einen neuen Job als Krankenschwester an. Meine Tochter ist aktuell 9 Monate. Ich weiß nicht ob ich sie dann noch stille. Aber eigebtlich möchte ich das.
Muss ich bei Einstellung meinen neuen Arbeitgeber darüber informieren wenn ich von Nachtdiensten befreit werden möchte oder Zeit zum abpumpen bekommen möchte?
Ebenso steht im Gesetz das ich nicht mit gefährdenden Stoffen arbeiten darf, gelten Corona Patienten, also ein Einsatz auf der COVID Station dazu?
Ich habe die mündliche Zusage für den Job und einen kurzen 2 zeiler als Zusage. Mein alter Job ist fristgerecht gekündigt.
Ich habe nur dem neuen Arbeitgeber über stillen nichts gesagt... muss ich da im Vorfeld vor Vertragsunterzeichnung etwas angeben, damit das Mutterschutz Gesetz greift?
Gilt das auch bei neuen Arbeitgebern?
von
Kleeblatt2017
am 06.06.2020, 13:08
Antwort auf:
Mutterschutz stillen neuer Arbeitgeber
Hallo,
man muss hier unterscheiden:
es gibt einen Anspruch darauf, für das Stillen befreit zu werden bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Es gibt aber über diese Altersgrenze hinaus die Möglichkeit, ein Stelebeschäftigungsverbot zu bekommen bzw. es gilt auch über den ersten Geburtstag hinaus der Schutz nach dem Mutterschutzgesetz.
Sie müssen beim Einstellungsgespräch zu diesem Thema nicht sagen, gleichwohl darf eine stillende Frau zwischen 20 und 6:00 Uhr nicht beschäftigt werden. Auch gilt Verbot, wenn zum Beispiel mit Zytostatika oder anderen gefährlichen Stoffen gearbeitet wird.
Ein besonderer Kündigungsschutz wegen Stillen besteht nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2020
Antwort auf:
Mutterschutz stillen neuer Arbeitgeber
Hat man in der stillzeit genauso Kündigungsschutz wie in der schwabgerschaft?
Ich hätte nämlich ein halbes Jahr Probezeit.
Deswegen weiß ich nicht, ob ich das ankündigen muss?
Wie gesagt, ich möchte gerne weiter stillen und hab meine Hebamme gefragt wie es klappen könnte, da hat sie mich auf was Mutterschutzgesetz hingewiesen.
Nur da hatte ich schon die Zusage vom neuen Arbeitgeber und über das stillen haben wir gar nicht geredet, da ich das mit dem Gesetz nicht wusste.
von
Kleeblatt2017
am 06.06.2020, 17:09
Antwort auf:
Mutterschutz stillen neuer Arbeitgeber
Die entsprechenden Regelungen des MuSchu bzgl. Stillen während der Arbeitszeit betreffen das 1. LJ. Im Oktober müsste dein Kind (knapp) 1 Jahr alt sein.
Die Regelungen würden dich also meines Wissens nach gar nicht betreffen/greifen.
Wenn du nach dem 1.LJ weiter stillen möchtest, hättest du evt. länger EZ einreichen müssen, da du ja weist, dass deine Arbeitszeiten vermutlich nicht mit den Stillzeiten zu vereinbaren sind (Schichtdienst / Nachtarbeit zB) - sofern du dann tatsächlich noch stillst.
Das heißt ja nicht, dass du nach 1 Jahr abstillen musst. Aber der AG ist meiner Meinung nach 1 Jahr nicht mehr verpflichtet, Arbeitszeiten deinen Stillzeiten anzupassen oder Stillpausen zu gewähren.
von
cube
am 07.06.2020, 09:23
Antwort auf:
Mutterschutz stillen neuer Arbeitgeber
Doch. Er muss mir keine bezahlten StillPausen zum abstillen geben. Aber ich kann mich vom Nachtdienst befreien lassen, das geht auch über das 1.lj sollte ich noch stillen.
Aber nun halt die Frage, sollte es so sein, hätte ich es im Vorfeld, also jettt schon sagen sollen?
Oder reicht im Oktober bei Arbeitsbeginn? Ich weiß ja nicht was bis dahin ist
von
Kleeblatt2017
am 08.06.2020, 08:32
Antwort auf:
Mutterschutz stillen neuer Arbeitgeber
Wie gesagt: meines Wissens nach bezieht sich das MuSchu bzgl. Stillzeit nur auf das 1.LJ.
Aber da wird Frau Bader ja noch antworten.
Ich als AG wäre weder jetzt noch im Oktober besonders erfreut über eine MA, die mir den Eindruck vermittelt, voll einsatzfähig zu sein und dann - wenn ich ihr eine schriftliche Zusage gegeben habe - mitteilt "ach ja, kann sein, ich stille noch und dann sind Nachtschichten natürlich eher nicht drin".
Tut mir leid, wenn du das so willst, hättest du fairerweise deine EZ entsprechend lange nehmen sollen.
Solche Dinge beeinflussen dann ja auch die Kollegen, die deine Schichten plötzlich mit abdecken müssen.
von
cube
am 08.06.2020, 09:17
Antwort auf:
Mutterschutz stillen neuer Arbeitgeber
Nein, das du noch stillst, stellt keinen Kündigungsschutz dar.
von
cube
am 08.06.2020, 12:43
Antwort auf:
Mutterschutz stillen neuer Arbeitgeber
Ja, du würdest unter Mutterschutz fallen. Nein Anrecht auf Stillzeiten hättest du nicht mehr sobald das Kind 1 Jahr alt ist. Aber, denke einfach mal weiter, in dem Moment wo du nicht mehr stillst wärst du kündbar. Da kannst du damit rechnen wenn du das nun so durchziehst das du auch als erstes gehen kannst. Da würde ich mit offenen Karten spielen bevor ich den AV unterschreibe. Den drauf pochen musst du nicht.
Und Corona geht nicht auf die Muttermilch über, dürfte also eher kein Problem sein. Zumal gerade die Altersgruppe deines Kindes nicht in den Risikobereich fällt.
von
Felica
am 08.06.2020, 14:16