Liebe Frau Bader, Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich fange im 13. Lebensmonat meiner Tochter wieder an zu arbeiten und stille noch. Laut dem neuen Mutterschutzgesetz von 2018 betrifft der Gesundheitsschutz ( nich die freistellungszeiten zum Stillen?) Mich in diesem Fall. Auch sieht der Gefährdungseinschätzungsbogen NDS eine Einstufung für stillende Mütter vor. In der SS erhielt ich ein Beschäftigungsverbot auf Grund der biostoffverordnung. Dies müsste dich nun genauso gewertet werden. In meinem Verständnis müsste ich dann doch ein Stillbeschäftigungsverbot erhalten, oder?
von lavendelzwerge am 10.06.2021, 15:32