Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Schönen guten Tag ich werde voraussichtlich ein Beschäftigungsverbot in der stillzeit bekommen. Dieses hatte meine Arbeitskollegin auch. Jetzt zu meiner frage, habe ich Anspruch während oder nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit? Die Krankenkasse zahlt dieses ca 1 Jahr lang. Meine Arbeitskollegin meinte das man trotz der lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot Anspruch auf Elterngeld hat...sie hat dieses aber selber noch nicht genutzt und ist nach der stillzeit wieder arbeiten gegangen. Ich danke schon mal für Ihre Aufmerksamkeit

von KikiKirsten am 23.01.2018, 19:34



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Hallo, Beides parallel geht nicht, sie können nicht den vollen Lohn wegen ein Beschäftigungsverbot erhalten und zusätzlich auch noch Elterngeld. Sie haben deshalb zwei Möglichkeiten: entweder Sie beantragen Elternzeit, dann bekommen Sie Elterngeld. Oder sie beantragen keine Elternzeit und treten, zumindest theoretisch, die Arbeitsstelle an. Dann wird entschieden, ob ein Beschäftigungsverbot wegen der Stillens ausgesprochen wird oder der Arbeitgeber Sie an eine andere Stelle umsetzt.Im letzteren Fall haben Sie, da das Kind ja augenscheinlich nicht fremd betreut wird, ein echtes Problem. Sie können dann auch nicht auf die Schnelle Elternzeit beantragen, da die Frist sieben Wochen beträgt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2018



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Jein, spätestens wenn das Kind 14 Monate alt ist endet jeder EG-Anspruch. Man kann EG-Plus beziehen, dafür muss man aber die Voraussetzungen erfüllen. Da du aber nicht in EZ bist und dein Arbeitsvertrag sicherlich mehr wie 30 Std beträgt - für denn du dann ja das BV haben willst - erfüllst du die Voraussetzungen für EG erst gar nicht. Weil mehr wie 30 Std darf man nicht arbeiten. Und sollte es weniger Stunden sein, wird der Verdienst angerechnet und führt zu Kürzungen beim EG. Und mehr wie 100% des Lohns kann man nun mal nicht erreichen... Davon ab ist es zweifelhaft ob du wirklich ein BV bekommst, ob es mit dem stillen klappt und wie du die Kinderbetreuung ab Geburt nachweisen willst. das mag bis zum Jahreswechsel leichter gewesen sein, inzwischen prüfen die KK das sehr genau.

Mitglied inaktiv - 23.01.2018, 20:43



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Elterngeld gibt's nur mit Elternzeit - ohne Elternzeit kein EG. Du bekommst doch im Falle eines BV in der Stillzeit vollen Lohn, dazu dann noch EG?!? Außerdem: die AG sind angehalten, ErsatzTätigkeiten zu schaffen. Die Regeln für ein BV in der Stillzeit sind strenger als in den Schwangerschaft. Und: falls es mit dem Stillen nicht (mehr) klappt, musst du sofort wieder arbeiten, ist die Kinderbetreuung gesichert? Elternzeit anmelden geht nur mit 7 Wochen Vorlaufzeit. Elterngeld gibt es auch längstens bis zum 12. LM (wenn beide Elternteile nehmen bis zum 14.), danach nicht mehr!

von malini am 23.01.2018, 20:43



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Ich habe schon davon gelesen, dass zusätzlich zum Geld aus BV noch unter Umständen der Mindestsatz 300 EG gezahlt wurde. Keine Gewähr aber eine weitere Recherche Deinerseits wert. Beim Googeln fand ich eben folgendes: http://tiermedizin-ist-weiblich.de/beschaeftigungsverbot-fuer-werdende-und-stillende-muetter/167 https://www.pnc-aktuell.de/team/rechtstipps/story/praxis-und-familie---finanzen-waehrend-der-elternzeit__3725.html

Mitglied inaktiv - 23.01.2018, 21:01



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Ok. Vielen Dank für die schnelle antwort

von KikiKirsten am 23.01.2018, 21:11



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

ich hab mir halt Elternzeit genommen um mein Kind zu stillen....

von littlestarling82 am 23.01.2018, 21:31



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Ich bin direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen und habe meine Tochter dennoch monatelang voll gestillt. Andernfalls hätte das Geld nicht gereicht. Wenn ich aufgrund meines Arbeitsplatzes nicht hätte stillen dürfen, wäre meine Tochter nicht gestillt worden - feddich. Diese Mütter vor die Wahl "Zwangs-Elternzeit oder Abstillen" zu stellen finde ich nicht fair - dem Kind gegenüber. Natürlich muß man immer damit rechnen, an einen ungefährlichen Arbeitsplatz umgesetzt zu werden, und das ist auch völlig in Ordnung so. Doch auch dafür braucht es Regelungen zum BV, denn dieses ist ja die Voraussetzung für eine Umsetzung. Dieses apodiktische: "Du willst stillen? Dann gehe in Elternzeit, sonst werde ich gelb vor Neid!" hat mit Gerechtigkeit wirklich nichts zu tun.

von Strudelteigteilchen am 24.01.2018, 09:13



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Das Beschäftigungsverbot in der Stillzeit gilt als Erwerbstätigkeit (laut Richtlinien zum BEEG), insofern besteht währenddessen kein Anspruch auf Elterngeld (außer, wenn es sich auf eine Teilzeittätigkeit mit weniger als 30 Wochenstunden bezieht). Nach dem Beschäftigungsverbot kannst du Elterngeld beziehen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Lebensmonate des Kindes, in denen du Mutterschaftsgeld beziehst (während der Mutterschutzfrist nach der Geburt, also mindestens zwei), werden dir automatisch als Basiselterngeldmonate angerechnet, die übrigen können frei verteilt werden. Wenn du also zum Beispiel ab Lebensmonat 13 in Elternzeit gehen würdest, könntest du ab dann Elterngeld beziehen, ab Lebensmonat 15 allerdings nur noch als EG Plus und ohne Unterbrechung (also z.B. Lebensmonat 13-32 als EG-Plus).

Mitglied inaktiv - 24.01.2018, 10:49



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Danke Silene. Macht Sinn, bei regulärer Arbeitszeit unter 30 Stunden :-) Jetzt kenne ich den Hintergrund, warum BV Geld und EG gleichzeitig durchaus funktionieren kann. Vielleicht liest Frau Bader die Kommentare ja noch ;-)

Mitglied inaktiv - 24.01.2018, 11:20



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

wo ist eine Neiddebatte? ich denke du liest hier etwas zuviel rum und siehst bei allem nur noch Angriff und Neid ;-) wenn ich z.B. sage ich habe Elternzeit genommen und mein Kind gestillt, wo ist das eine Debatte? das ist lediglich eine Aussage weder wertend noch sonstiges, wer natürlich agressiv ist interpretiert mehr hinein als es aussagt :-)

von littlestarling82 am 24.01.2018, 13:31



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Oops, sorry, das war also nur eine absolut irrelevante, nichtssagende und überflüssige Aussage von Dir, die keinen interessiert. Na, dann....

von Strudelteigteilchen am 24.01.2018, 14:44



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

ich als mutter und arbeiterin in einem ungefährlichen job muss auch elternzeit nehmen um zu stillen. ich fühle mich da echt benachteiligt, wweil ich NICHT ein jahr elternzeit spare, NICHT den vollen lohn daheim bekomme! wer stillen will, soll elternzeit nehmen. das auf kosten der allgemeinheit zu machen finde ich gelinde gesagt frech. so eine mitarbeiterin wäre bei mir nach dem bv fürs stillen haha aber schnellstmöglich weg.

von mellomania am 24.01.2018, 16:53



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Mellomania, ich gebe dir in der Sache recht. Aber das Leben und nun auch mal das Berufsleben IST nicht gerecht. Da kann man doch tausend Sachen aufzählen: Männer die im gleichen Job mehr verdienen als Frauen, Beamte, die keine Sozialabgaben zahlen und wesentlich mehr Pension bekommen als andere Rente und so weiter und so weiter. Fühlst du dich da auch benachteiligt? Ich finde man sollte sich von dem Gedanken freimachen, jeder sollte das beste aus seinem (Berufs-) Leben machen. Und Neid zerfrisst nur. Nur mal als Denkanstoß...

von Kornblume2016 am 24.01.2018, 17:11



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Ein Glück ist so manche Antworterin weder Richter, noch Politiker... Wems nicht paast und wer meint in seinen Rechten verletzt zu sein, der darf gern Klagen :-) Zulässig wäre die Klage, es scheitert nur an der Begründetheit. Ich pers. finde es aus meiner Perspektive auch ungerecht, dass AE 14 Monate 67 % EG bekommen ohne Aufwand Teilzeit mit Partnerschaftsbonus nutzen können und ich nur 12 Monate EG bekam. Ja, ich weiß der Mann hat Anspruch aber das war bei uns nicht möglich. Einem Paar "diktiert" man diesbezüglich die Lebensführung vor, wenn man alles ausschöpfen möchte. Man greift somit in Grundrecht ein aber letztlich hält das Gesetz in der Form stand, weils eben die Akzeptanz von Männern in der Gesellschaft fördern soll bzgl. Kindererziehung. AE werden auch nicht bevorzugt sondern letztlich nur dem Paar gleichgestellt, so rum ist das gestrickt... also rein theoretisch momentan mit der Begründung überhaupt keine Ungerechtigkeit. Irgendwann ist es normal, dass Männer auch EZ nehmen, dann muss nichts mehr gefördert werden und damit ist das Gesetz in der Form nicht haltbar. Dann kriegen wieder alle gleich viel Geld und über die Aufteilung darf jede Familie selbst entscheiden. Ob nur Mutter, nur Vater oder beide ... Ist jetzt mal nur grob umrissen. Soll deutlich machen: Die meisten Sachen die ungerecht erscheinen, sind rein rechtlich völlig sauber.

Mitglied inaktiv - 24.01.2018, 17:16



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Wie ich bereits erwähnte, habe ich keine Elternzeit genommen und dennoch gestillt. Das geht. Abpumpen, Stillpausen, Dauerstillen nachts... Man muß es nur wollen. Oder müssen. Ansonsten schließe ich mich Kornblume an: Die Welt ist schlecht und ungerecht. Aber in Summe sind wir alle auf der Sonnenseite. In manchen Ländern werden Kinder gestillt, deren Mütter 15 Stunden pro Tag in der Chemiefabrik arbeiten, ohne Mutterschutz und Elterngeld. Geht auch.

von Strudelteigteilchen am 24.01.2018, 17:32



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

??? Ich Frage mich, ob alle die sich ja sooo ungerecht und ungleich behandelt fühlen, auch der Gerechtigkeit wegen die negativen Seiten dieser Arbeitsstellen auch mit tragen möchten zukünftig? Wie schaut es aus mit Arbeiten am Wochenende, nachts Weihnachten, Silvester, sonstige Feiertage, 3 Schichten, geteilte Dienste, am Besten um 6.00 Uhr beginnen, Pause 4 Std mittags und abends um 22.00 Uhr heimkommen, manchmal mehr als 7 Tage am Stück. Wollt ihr auch die 5 Jahre Lebenserwartung hergeben, die nachweislich erforscht Wechselschicht die Leute kostet? Wollt ihr buckeln wie Tierärzte, ständig auf Abruf bereit stehen? Ok, dann fordere ich hier Mal Gerechtigkeit. Aber es kommt bestimmt als Antwort, hätte man doch etwas anderes gelernt. Dies trifft jedoch umgekehrt genauso zu. Hättet ihr beispielsweise Tierarzt gelernt, würdet ihr auch evtl. ein Beschäftigungsverbot in der Stillzeit bekommen. Ist ja auch so Vorteilhaft im Gegensatz zu den anderen Seiten solcher Berufe.

von Nelie1113 am 24.01.2018, 19:42



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Das mit Paare dürfen nur 12 Monate stimmt sooo aber nicht.... Auch Paare wo der Mann - begründeterweise durch Härtefall - seine 2 Monate nicht nutzen kann können beantragen das Frau diese dann nimmt - und ebenso die Partnerschafsbonusmonate nutzen kann. Geht - wenn man weiß wie. Paare und AE sind da also wirklich 1 zu 1 gleichgestellt. Nur weil Paar muss man also nicht benachteiligt sein, da hast du leider einen Denkfehler. Ob man es sich dann leisten kann - diese Frage müssen sich auch AE stellen - ist dann eben eine andere Sache. Aber die grundsätzliche Option gibt es . Für 95% oder gar mehr aller Frauen hier in Deutschland gibt es aber die Wahlmöglichkeit Still-BV oder Elternzeit nicht. Da zu sagen, man schafft das Still-BV ab um niemanden zu benachteiligen wäre die absolut logische Konsequenz bezüglich Gleichheitsstellung. Auch in Hinblick darauf das es sogar eine Geschlechterbenachteiligung ist - denn ein Mann kann es auch nicht nutzen. Auch dieser ist gezwungen dann EZ zu nehmen. Weil ja so viele wegen Gleichbehandlung von Frau und Mann schreien... Mutterschutz ist medizinisch begründet, die Frage muss ich stillen nicht, Auch mit Pre und 1ner wird ein Kind heutzutage vollwertig ernährt. BV vor der Geburt - ja in vielen Fällen ein Muss und absolut schützenswert, nach Geburt überflüssig weil mit der EZ und EG gute Komponenten da sind die niemanden benachteiligen sondern eben alle gleichstellen.

Mitglied inaktiv - 24.01.2018, 19:51



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

War ja klar, man kann es nicht so stehen lassen ;-) Hier der Link von damals, gibt einen kleinen Einblick. Ich habe mich 2017 intensiv mit dem Thema aus Interesse beschäftigt. Frau Bader hat damals auch geantwortet. https://m.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?forum=recht&id=142682&suche=Benachteiligung&seite=2 Und ja, es stimmt wie von mir kurz angerissen, wenn der Vater nicht im Knast ist oder auf der Bohrinsel ist es aussichtslos 14 Monate durchzuboxen. Gesetz ist Gesetz und ob Still-BV oder Dauer des zustehenden Elterngeldbezuges, meist denkt sich die Gesetzgebung ihren Teil und man muss es einfach mal akzeptieren ;-) Gefühltes Unrecht ist nicht immer tatsächliches Unrecht.

Mitglied inaktiv - 24.01.2018, 20:05



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Wir werden es wohl durchbekommen. Seitens des Amtes sieht es positiv aus und der Arzt hat schon gesagt das er die entsprechende Bescheinigung ausstellen wird.... Rest, naja was der Gesetzgeber dazu denkt werde ich hoffentlich in ein paar Tagen wissen. habe einfach mal die entsprechende Behörde angeschrieben ob das wirklich so im Sinne des Erfinders ist. Freundin ist Tierärztin, die hat kein BV bekommen - hatte sie aber auch nicht mit gerechnet und war bzw ist über diese ungerechte Verteilung schon seit langen angepisst. Sie sagt ganz klar, die meisten AG stellen das BV aus Bequemlichkeit aus, nicht weil es keine anderen Optionen gibt. Und das es reine Verarsche und Betrug ist. Meistens haben die AG schon einen Ersatz eingestellt, weil damit gerechnet wurde das Frau dann in EZ geht und dann wissen sie nicht was nun...

Mitglied inaktiv - 24.01.2018, 20:20



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Ja, ihr werdet es vermutlich bewilligt bekommen aber es sollte eben JEDER Familie überlassen sein ob Mann, ob Frau oder beide... aber diese Grundrechtseinschränkung muss ich hinnehmen und andere das Still-BV Mein Schlusswort :-) Bg

Mitglied inaktiv - 24.01.2018, 20:26



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld in bzw. nach dem Beschäftigungsverbot in der stillzeit?

Zitat: "Für 95% oder gar mehr aller Frauen hier in Deutschland gibt es aber die Wahlmöglichkeit Still-BV oder Elternzeit nicht." Erstens ist das, wie ja immer wieder betont wird, keine "Wahl", die die Arbeitnehmerin zu treffen hat. Und zweitens geht es nicht um "BV vs. Elternzeit" sondern um "Arbeiten und damit dem Kind schaden vs. BV". Und damit letztlich nicht um die Mutter, sondern um das Kind. Der Grundgedanke ist, daß sowohl Stillen als auch Elternzeit als Optionen jedem offen sein sollen. Sonst könnte nämlich die Arbeiterin in der Chemiefabrik sagen: "Wieso hat die Kollegin im Büro die Wahl, ob sie in Elternzeit geht oder nicht, und ich werde in Zwangselternzeit geschickt?" Das Abschaffen einer Ungerechtigkeit erzeugt nicht unbedingt mehr Gerechtigkeit, sondern manchmal einfach eine andere.

von Strudelteigteilchen am 25.01.2018, 07:36



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