Frage: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Lieben Frau Bader, ich bin mit meinen Latein jetzt fast am Ende. Es geht darum, dass ich in der Stillzeit nicht in meiner Firma arbeiten darf aufgrund der Giftstoffe. Dazu haben wir ein Schreiben der Berufsgenossenschaft vorliegen, die dieses Bestätigen. Nun ist der Punkt: meine Krankenkasse will einfach nicht dafür aufkommen: Zitat: "Wir haben damit nix mehr zu tun, entweder sie gehen in Elternzeit oder melden sich arbeitslos" und der Punkt ist, dass man mir heute gesagt hat, ich wäre nicht mal versichert und mein Kind auch nicht". Aber es gibt doch Gesetzte die das regeln und bei anderen Krankenkassen und anderen Leuten scheint es ja zu funktionieren. Können Sier mir sagen, ob ich im Recht bin und die Krankenkasse weiterhin zahlen müsste, damit ich wei´ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten? Es ist wirklich sehr dringend. Vielen Dank

von Pünktchen0815 am 28.10.2016, 12:04



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Hallo, der Arbeitgeber hat die Gefahr bestätigt und ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen? Warum müssen sie sich dann mit der Krankenkasse auseinandersetzen und warum bekommen Sie nicht schlichtweg von ihrem Arbeitgeber den Lohn weiter (und die Krankenkasse) und er setzt sich mit der Krankenkasse auseinander? Die Aufsichtsbehörde der Krankenkasse finden Sie hier: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/beschwerde/aufsichtsbehoerden/ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.10.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Hallo, was sagt denn die aufsichtsführende Behörde? DIE ist hier ausschlaggebend. Ansonsten hilft es nur der Krankenkase Druck zu machen, sich an die Zentrale zu wenden und ggf. zu klagen... Gruss D

von desireekk am 28.10.2016, 12:47



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Hast Du einen Betreuungsplatz für Dein Kind ? Ist überhaupt ein BV ausgestellt worden vom Arbeitgeber?

von Sternenschnuppe am 28.10.2016, 12:47



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

die schieben das hin und her-keiner will verantwortlich sein. "Diesen Fall gab es in meinen 25 Jahre bei der (und jetzt schreib ich es auch) AOK nicht" Zitat einer Angestellten. Das Problem ist dass ich jetzt wohl nicht mal versichert bin. Es hat über einen Monat gedauert, bis sie verstanden haben, dass ich aufgrund der Arbeitsplatzverhältnisse nicht arbeiten darf...ich wollte nur gerne wissen, ob ich im Recht bin, denn so ein Anwalt ist ja recht kostspielig... ich weiß, eine Rechtsschutz ist das nächste was ich abschließe....

von Pünktchen0815 am 28.10.2016, 12:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Ja der Vater ist ja in Elternzeit und das hat seine Gründe...ein Beschäftigungsverbot ist ausgestellt wurden-es wurde der KK gemeldet...das wars-die stellen sich auf die Hinterbeine....keine Chance

von Pünktchen0815 am 28.10.2016, 12:54



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Schriftlich geben lassen mit Begründung und dann Widerspruch. Steht ja eindeutig im Mutterschutzgeetzt das BV in Stillzeit.

von Sternenschnuppe am 28.10.2016, 13:00



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

macht es sinn dass mich mein Chef rückwirkend erstmal unter Vorbehalt einstellt dass ich wenigstens versichert bin? Er weiß auch nicht mehr weiter. Die gute Frau meinte ja auch noch " was kümmern sie sich da, es ist doch ihre angestellte, die kann sich doch kümmern..."

von Pünktchen0815 am 28.10.2016, 13:06



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Was steht in dem Beschäftigungsverbot genau drin? Wer hat es ausgestellt? Hast du per Attest nachgewiesen (von einer Hebamme oder Frauenärztin), dass du noch stillst? Wie alt ist dein Kind? Gibt es denn keine Umsetzmöglichkeit, d.h. keinen Ersatzarbeitsplatz für dich im Betrieb? Wenn das alles nicht sorgfältig gemacht wurde (BV, Gefährdungsbeurteilung etc.), dann wird es schwierig für dich und den Arbeitgeber.

Mitglied inaktiv - 28.10.2016, 13:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

macht es sinn dass mich mein Chef rückwirkend erstmal unter Vorbehalt einstellt dass ich wenigstens versichert bin? Er weiß auch nicht mehr weiter. Die gute Frau meinte ja auch noch " was kümmern sie sich da, es ist doch ihre angestellte, die kann sich doch kümmern..."

von Pünktchen0815 am 28.10.2016, 13:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Es liegt alles vor-Stillbescheinigung, Gefahrenbeurteilung....wurde rechtzeitig angemeldet.......ich hatte in der Schwangerschaft auch schon ein BV aus den selben Gründen, da haben die anstandslos bezahlt- und jetzt wollen sie nicht mehr.

von Pünktchen0815 am 28.10.2016, 13:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Das BV in der Schwangerschaft ist nicht gleichzusetzen mit dem BV in der Stillzeit. Das muss zweimal gemacht werden, einmal in der Schwangerschaft, und in der Stillzeit wieder neu. Die Krankenkasse kann und soll die Anspruchsvoraussetzungen für die Lohnerstattung prüfen, um Mißbrauch zu vermeiden. Du hast nicht beantwortet, wie alt dein Kind ist. Ich würde die Aufsichtsbehörde hinzuziehen, denn die ist dafür da solche Fälle zu regeln.

Mitglied inaktiv - 28.10.2016, 13:24



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

der kleine ist gestern 12 wochen alt.

von Pünktchen0815 am 28.10.2016, 13:31



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Und dein Mann ist vollzeitlich zu Hause und könnte das Kind betreuen, wenn dein Arbeitgeber dir einen Ersatzarbeitsplatz anbietet? Und du könntest das Kind zwischendurch zum Stillen kommen lassen oder kurz nach Hause gehen zum Stillen? Dass er Elternzeit hat, heißt ja nur dass er nicht mehr als 30 h arbeitet.

Mitglied inaktiv - 28.10.2016, 13:47



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Der Ärger der KK ist absolut nachvollziehbar. Die U2 hat deine vollen Gehälter nun schon mehr als 9 Monate lang bezahlt und soll sie weitere 1-2 Jahre bezahlen? Die AOK hat einen der höchsten Umlagesätze für die U2, 0,79%, weil so viel Mißbrauch mit dem BV geschieht. Die Frage ist, ob du ohne die Gefährdungen am Arbeitsplatz durch "Giftstoffe" tatsächlich jetzt wieder voll arbeiten gehen würdest, oder ob du Elternzeit nehmen müßtest. Wenn du das BV zur Aufstockung des Elterngelds auf volle Summe benutzt, dann halte ich das für mißbräuchlich.

Mitglied inaktiv - 28.10.2016, 14:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

mein Freund ist ganztags zu hause-das Problem ist nur dass es in der Firma keine Ausweichtätigkeit gibt- es gäbe auch keine stillmöglichkeit, davon abgesehen. Es ist alles auf kleinsten Raum. Ich versteh nur nicht, warum das in der Schwangerschafts anstandslos genehmigt wurde-und jetzt keiner mehr verantworlich sein will....die Bedingungen sind die gleichen. und es sind hauptsächlich die Gefahrenstoffe (können auch nicht ersetzt werden, da die Bestandteile die gleichen sind-wurde geprüft) es geht ja nicht um langes sitzen und schweres heben oder Schichtarbeit).

von Pünktchen0815 am 28.10.2016, 14:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

da sehe ich ja ein, aber ich finde es auch schade, dass man als missbräuchlich betitelt wird, weil man einmal schwanger ist und rechte hat. Ich will nicht wissen wie viel die KK ausgeben für krankschreibungen die beim Amt vorgelegt werden "müssen"... das ist jetzt eine andere sache ich weiß. und ich bin sicher nicht arbeitsscheu...es war ja auch vorher nicht klar ob und wie lange ich stillen kann und es ist jetzt auch nicht absehbar...wenn das mit dem stillen nicht geklappt hätte, wäre ich natürlich auf die Arbeit.

von Pünktchen0815 am 28.10.2016, 14:43



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

und ich würde es auch verstehen, wenn ich BV statt Elterngeld beziehen würde, das wäre finziell ein anderer Punkt, aber dadurch dass der Vater Elterngeld bezieht haben wir genauso einen Verlust wie andersrum.

von Pünktchen0815 am 28.10.2016, 14:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

warum das in der Schwangerschafts anstandslos genehmigt wurde-und jetzt keiner mehr verantworlich sein will.... Die BVs werden auch bei Schwangerschaften überprüft, die KK sind dazu verpflichtet. In der Stillzeit sind die Kriterien anders. Es ist nicht genau dasselbe. Wende dich an die zuständige Aufsichtsbehörde für Mutterschutz! Deine Angaben über die Gefährdungen sind zu unpräzise als das man das aus der Ferne beurteilen könnte. Dazu braucht man die Dokumente.

Mitglied inaktiv - 28.10.2016, 15:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Die wichtigste Frage ist doch aber, was machen ich wegen der Krankenversicherung? ich kann doch nicht warten, bis sich die sache geklärt hat-da brauche ich mich ja keinen zentimeter bewegen und mein kleiner auch nicht, soll mich mein chef unter vorbehalt "einstellen" bezahlen für eine arbeit die nicht erbracht wird-dann bezahlt er doppelt (vertretung), soll ich mich arbeitslos melden? soll ich arbeiten gehen, und mein Kind an die Babynahrung gewöhnen, die auch ihren ruf hat?....ich weiß im moment nicht weiter... :-(

von Pünktchen0815 am 28.10.2016, 15:43



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Du hattest heute die Gelegenheit die Telefonnummer der Aufsichtsbehörde anzurufen, und am Montag hast du diese Gelegenheit wieder. Das ist die erste Adresse. Schon gemacht?

Mitglied inaktiv - 28.10.2016, 15:47



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

das wurde versucht-nur leider keinen erreicht-üum Rückruf gebeten und wir kümmern uns weiterhin! Langsam bekomme ich den eindruck, als werde ich als "faule mutter" hingestellt. sorry! ich war in zehn jahren vielleicht drei wochen krankgeschrieben-ich bin kein mensch der bei jedem husten gleich zum arzt rennt. ich bin jetzt mutter und ich war bis vor drei mutter schwanger und es geht hier nicht um mich, sondern um mein kind.

von Pünktchen0815 am 28.10.2016, 15:56



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Am Freitagnachmittag ist es nicht so leicht, in Behörden jemand telefonisch zu erreichen. Versuch es am Montag Vormittag wieder. Wie oft du krankgeschrieben warst, tut hier nichts zur Sache. Es geht darum, dieses Durcheinander zu klären, da bist du dort an der richtigen Adresse.

Mitglied inaktiv - 28.10.2016, 16:10



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

hat keiner gesagt dass es nachmittag war und es war auch nicht das erste mal

von Pünktchen0815 am 28.10.2016, 16:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Bevor es hier doch zuviel durcheinander gibt. Ich habe jetzt herausgelesen, dass die formalen Voraussetzungen vorliegen(Gefährdungsbeurteilung etc) hat der AG oder der Arzt das BV erteilt? Wenn das BV erteilt wurde, dann muss der AG den Lohnzahlen und bekommt diesen von der KK erstattet. Damit sind Sie regulär beschäftigt und krankenversichert. Warum führen Sie die Auseinandersetzung mit der KK direkt? Die KK ist doch nur für die U2 Umlage zuständig, die nicht Sie sondern der AG erhält

von Behnke am 28.10.2016, 17:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Warum hast Du keine Krankenversicherung mehr? Das hat doch absolut gar nichts mit der Frage zu tun BV ja oder nein. Wenn Du einen Arbeitgeber hast - was ja scheinbar der Fall ist weil sonst wäre das BV ja völliger Blödsinn, dann bist Du über den Arbeitgeber auch krankenversichert. Er muss Dir das Gehalt zahlen, ebenso Abzüge usw regeln und bekommt dann auf Antrag das Geld von der KK wieder. Oder eben nicht, dann müssen das aber AG und KK regeln. Nicht du!!! Der AG muss ja auch das BV ausstellen. Für mich hört sich das eher so an als wenn Du keinen AG (mehr) hast. DANN !!! würde das mit der ganzen Sache Krankenkasse und Krankenversicherung auch Sinn machen. Und zudem Deinen Zusatz mit dem Chef. Nur, wenn Du keinen AG mehr hast, dann brauchst Du auch kein BV - warum sollte die Krankenkasse dann also dafür zahlen? Ohne AG muss Du dich beim Arbeitsamt melden sofern Du bereit bist zu arbeiten. gegenüber dem Arbeitsamt jedenfalls brauchst du wegen stillen nicht kommen, die werden dir sagen dann musst Du entweder eben einen anderen Job machen oder bekommst kein Geld. Ein BV nur wegen des Berufes an sich - ohne das klar ist welchen Arbeitsplatz Du genau hast - gibt es da jedenfalls nicht. Daheim bleiben jedenfalls ist dann nicht, weil Dein Partner ja scheinbar die Elternzeit nutzt. Irgendwas jedenfalls passt da kein bisschen. Das der Mann in EZ daheim ist und auch EG bezieht ist schon wo nach vollziehbar. einer muss ja Hauptverantwortlich für das Kind sein - in eurem Fall eben der Mann. Nur die Frage ist eben, könntest Du auch dann arbeiten wenn Dein AG dir einen Arbeitsplatz gibt - sofern Du überhaupt noch einen Arbeitgeber hast - der eben die Mutterschutzkriterien einhält. Und das kann durchaus im absoluten Notfall auch bedeuten das der AG sagt, er setzt Di als Telefonistin ein oder sonstwas. Du hast eben keinen Anspruch darauf dann nur das machen zu müssen was eben sonst dein Job ist, der Ag hat da freie Wahl sofern eben irgendwie nur zumutbar. Wenn Du in dem Fall nicht arbeiten willst/kannst, dann ist die Frage des BV eh egal - weil dann steht es dir faktisch schlicht und einfach nicht zu.

Mitglied inaktiv - 28.10.2016, 17:20



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Am besten ich stille am we ab und gehe nächste woche wieder auf die arbeit. ich kann je schließlich auch nix dafür dass irgendwann mal gesetze beschlossen wurden sind, von denen keiner was wissen will :-( ich bin ja auch nicht die einzigste in diesem forum mit diesen problem. ihr sagt mein chef soll sich kümmern, was er ja auch tut....die kk fraget meinen chef was er sich kümmert, es wäre meine aufgabe...auf weite sicht geht es mich natürlich was an kann ja noch mal zusammen fassen, falls es jemanden interessiert: Arbeitsverhältnis:Ja Vater Elternzeit voll Beschäftigungsverbot in Schwangerschaft: Ja, wegen umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen Möglichkeit Arbeitsplatzwechsel in Firma-nein BV in Schwangerschaft anstandslos bezahlt BV in Stillzeit, ausgestellt ab 29.09. (ende mutterschaftsurlaub 28.9) vom AG meldung bei kk kk schiebt es auf aufsichtsbehörde, aufsichtsbehörde auf kk kk "ist nicht zuständig, hatten den fall nicht" das mit "nicht versichert" versteht keiner, weil wie eben gesagt der ag den lohn ja erstmal bezahlt...wegen einem BV bin ich ja nicht aus dem Arbeitsverhältnis raus, dies bedarf einer kündigung, die nicht ausgestellt wurde-wäre bei krankschreibung das gleiche, nur eben anderes umlageverfahren und nur prozentual.... so wie schon gesagt wurde, schriftlich geben lassen mit begründung...bei interesse halte ich auf den laufenden vielen dank schon mal :-)

von Pünktchen0815 am 28.10.2016, 20:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Die AOK hat 24 Mio Versicherte und soll den Fall noch nicht gehabt haben? Dann muss schon was sehr daneben laufen. Darf ich fragen, welche gesundheitsgefährdenden Stoffe und welche Tätigkeit du hast?

Mitglied inaktiv - 28.10.2016, 20:12



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Das habe Interesse ! Gerne auch als PN. Und gehe davon aus, dass bei der KK jemand keine Ahnung hat. Eigentlich ist aber wirklich der Chef zuständig, denn er muss Deinen Lohn zahlen und er ist der Anspruchsberechtigte gegenüber der Krankenkasse. Weiß ja nicht wie groß die Firma ist. Habt ihr eine Rechtsabteilung oder sowas? Das Mutterschutzgesetz ist eindeutig, BV in Stillzeit aufgeführt.

von Sternenschnuppe am 28.10.2016, 20:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

ich kann es doch auch nur so sagen, wie es uns mitgeteilt wurde...die für uns zuständige (ich korrigiere mich) hat gesagt es hat so einen fall noch nicht gegeben-nach gut einen monat hat sie das verstanden, dass ich aufgrund der verhältnisse nicht in der firma arbeiten darf ->Mutterschutzgesetz aber für die zahlung aus der U2 wären sie nicht MEHR verantwortlich....

von Pünktchen0815 am 28.10.2016, 20:27



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Wenn der AG das BV ausstellt ist das BV doch recht eindeutig aufgrund der betriebsinternen Gefährdungsbeurteilung erteilt werden. Die formalen Voraussetzungen liegen damit doch vollständig vor. Paragraph 6 regelt die BV nach der Entbindung, Absatz 3 verweist dann auf die einschlägigen BV aus Paragraph 4. Auf dieser Basis hat dann der AG richtigerweise das BV erteilt. Paragraph 11 regelt die Bezahlung bei Beschäftigungsverboten, u.a. nach Paragraph 4. Demnach ist nach Satz 1 Ihr AG für die Lohnzahlung verantwortlich. Sie sind also beschäftigt, krankenversichert und müssten den Lohn von Ihrem AG erhalten. Die Krankenkasse ist hier erstmal aussen vor. Evtl. haben Sie die falschen Ansprechpartner bei der Krankenkasse erwischt. Die Sachbearbeiter für die Patientenangelegenheiten kennen sich wohl nur mit den direkten Zahlungen an die Mütter aus, also solche während der Schutzfristen. Es müssten also Ansprechpartner für die Firmen, speziell für die Umlageverfahren sein. Dies ist aber Aufgabe Ihres AG. Lassen Sie sich hier nicht zu sehr auf Nebenschauplätzen verunsichern. Zwar ist das Thema BV hier ein Reizthema, aber Sie sind hier ja nicht im Verhör. So viele persönliche Auskünfte sind für die Sachverhaltsaufklärung garnicht erforderlich. Das Mutterschutzreferat, kann evtl dabei unterstützen, die richtigen Ansprechpartner zusammen zubringen. Das BV müssen diese nicht noch mal prüfen. Der AG wird schon Gesetzmäßig gehandelt haben. Hat der AG dann schon BV Lohn nach der Entbindung gezahlt? Er bekommt dieses ja nur erstattet, wenn er in Vorleistung tritt.Dann soll er die entsprechenden Formulare der KK ausfüllen und absenden, Die Formulare müssten ja auch ihren Fall abdecken. Vielleicht hilft ihnen ja die Bürokratie

von Behnke am 28.10.2016, 20:56



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

http://www.aok-business.de/nc/hessen/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anzeigen/poc/docid/521627/zurueck/1/ Hier ist auch das BV nach der Entbindung aufgeführt http://www.smixx.de/ra/Links_S-T/lfzg-erstattung.pdf Formular

von Behnke am 28.10.2016, 21:10



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Rundschreiben an die KK S. 56, auch für BV nach Paragraph 6

von Behnke am 28.10.2016, 21:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Die dreht hier regelmäßig durch, wenn sie das Wort BV nur sieht Und nein Uriah, wie immer, lese weder weitere Antworten noch PN's von Dir :-)

von Sternenschnuppe am 28.10.2016, 21:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Das Mutterschutzreferat, kann evtl dabei unterstützen, die richtigen Ansprechpartner zusammen zubringen. Das BV müssen diese nicht noch mal prüfen. Der AG wird schon Gesetzmäßig gehandelt haben. In welcher Bananenrepublik würde man ohne Prüfung des Sachverhaltes anhand von Dokumenten oder besser noch einer Arbeitsplatzüberprüfung so was durchwinken? Wenn wir so weit kämen, dann könnte sich jeder ungeniert aus den Gemeinschaftskassen bedienen. Das Mutterschutzreferat wird den Sachverhalt sicher sorgfältig prüfen und wahrscheinlich den Betrieb durch einen Experten auch besuchen. (§§ 19f MuSchG) Dabei hat die Behörde sehr wohl eine Sorgfaltspflicht. Gerade BV wegen Stillen ist seit vielen Jahren ein Reizthema.

Mitglied inaktiv - 29.10.2016, 10:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

während du häufig danebenliegst. Schon aufgefallen? Einfach mal nachlesen.

Mitglied inaktiv - 29.10.2016, 10:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Es ist nicht Aufgabe der Mutterschutzreferate die ausgestellten BV zu überprüfen. Dafür gibt es keinen gesetzlichen Auftrag und keine Kapazitäten. Aufgabe dieser Behörden ist es die Einhaltung des MuSchG durch die Betriebe zu überwachen. Die Betriebe entscheiden aufgrund der eigenen Gefährdungsbeurteilung. Eine behördliche Genehmigungsinstanz ist dort nicht zusätzlich vorgesehen. Das BV wird hier von keiner der Parteien angezweifelt. Die Behörde würde nur prüfen, wenn ein BV nicht erteilt wurde, obwohl es Anhaltspunkte für eine Gefährdung gibt, oder Ausnahmegenehmigungen erteilen.Eine Überprüfung erfolgt bei begründeten Verdacht durch die kk, daher tritt der AG bei jedem Antrag auf AAG Erstattung seine Forderungen an die KK ab. (S. Formular) Ich sehe in diesem Fall keine Anhaltspunkte misstrauisch zu sein. Die Frage war ja auch nicht, ob das BV richtig war, sondern wer für die Zahlung zuständig ist. Und wer helfen könnte. Man muss sich jeden Sachverhalt künstlich aufbauschen. Wir sind ja nicht bei der Inquisition.

von Behnke am 29.10.2016, 10:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Die Behörde berät und unterstützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Und sehr wohl wird die Behörde in Einzelfällen - nicht in allen Fällen, dafür reicht die Kapazität nicht - entscheiden, ob eine Tätigkeit unter die Beschäftigungsverbote fällt oder nicht. Das steht explizit in § 4 (5) MuSchG. Ob im vorliegenden Fall eine Klärung nötig ist, das ist anhand der wenigen, vagen Aussagen nicht zu beurteilen. Dazu ist die Durchsicht der Dokumente nötig, und das Gespräch mit allen Beteiligten. Eine Entscheidung bzw Stellungnahme wird idR nicht getroffen werden, bevor man nicht alle Beteiligten zur Sache angehört hat. Wir sind weder in der Inquisition noch so freizügig, dass sich jeder an Kassen bedienen kann wie er will. Die prüfende Instanz beim BV ist in der Tat die KK, die im vorliegenden Fall offensichtlich alles andere als einverstanden ist. Wenn Unklarheiten vorliegen, kann die Behörde nach § 4 (5) entscheiden, ob ein BV hier angezeigt ist, oder ob evtl doch eine Umsetzung möglich wäre. Wenn die Klärung nicht gelingt, kann man immer noch vor Gericht klagen.

Mitglied inaktiv - 29.10.2016, 10:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Da hab ich ja was angezettelt...

von Pünktchen0815 am 29.10.2016, 11:43



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Ehrlich gesagt, ich würde am Monat in die nächste Geschäftsstelle Deiner KK gehen - mit allen Unterlagen und dann mich an die Leitung dort wenden. AOK ist für mich persönlich auch ein rotes Tuch, hatte da auch schon meinen Spaß mit. Eine Mitarbeiterin hier vor Ort gab auch immer wieder falsche Auskunft oder ließ mich alles doppelt vorlegen. Ein Anruf dann in Dortmund und die Sache lief. Schickten mir auch noch zusätzliche Unterlagen zu und gaben mir Tipps an wenn ich mich noch wenden kann und das ich in Zukunft besagte Mitarbeiterin gerne ignorieren kann und mich gleich an wen anders wenden soll und seit dem läuft es rund. Manchmal wissen es einfach bestimmte Mitarbeiter nicht besser. Was nicht sein darf, aber leider vorkommt.

Mitglied inaktiv - 29.10.2016, 11:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Hatte nie Probleme,gut musste sie auch nicht groß in Anspruch nehmen. Scheinbar gibt es auch immer Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

von Pünktchen0815 am 29.10.2016, 12:22



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Es gibt dann wenig Probleme wenn es alltägliche Dinge sind. Aber wenn etwas von der Norm abweichend, dann des öfteren. Bei uns war es eben so das mein Mann mehrere Wochen im Koma lag, dann in die Reha gegangen ist und dann natürlich auch die Rechnung vom KH und von der Reha kam. Beides zusammen überstieg bei weitem das was er hätte an Zuzahlungen leisten müssen. Normalerweise zahlt man dann an die KK das was man zuzahlen müsste und dann wird man von den Zuzahlungen befreit. Ich sollte aber die Zuzahlungen leisten laut der Mitarbeiterin vor Ort UND die Zahlung zur Befreiung und hätte dann irgendwann das was wir zuviel gezahlt hätten wieder bekommen. Völliger Blödsinn also. Was die eben in Dortmund eben auch bescheinigt hat.

Mitglied inaktiv - 29.10.2016, 14:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Ich sehe keine Anhaltspunkte das BV in Zweifel zu ziehen, es gab ja schon zu Zeiten der Schwangerschaft ein BV aus gleichem Grund, welches ja auch nicht Beanstandet wurden. Die Inhaltliche Befassung mit dem BV war gar nicht Bestandteil der Frage und formell sieht alles richtig aus.

von Behnke am 29.10.2016, 16:47



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

formell sieht alles richtig aus. - Das können Sie ohne Akteneinsicht, ohne jegliche Fakten doch überhaupt nicht beurteilen.

Mitglied inaktiv - 29.10.2016, 17:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Bv ausgesprochen durch Arbeitgeber und wurde von der BerufsGenossenschaft bestätigt (weil sie müssten ja wohl Zahlen wenn was passiert) natürlich kümmert sich mein Chef auch darum., obwohl die Dame von der Kasse meinte es wäre meine Aufgabe. Aber er unterrichtet mich darüber und er weiß nun langsam auch nicht mehr weiter. Vielen Dank für den Link.

von Pünktchen0815 am 01.11.2016, 10:29



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