Frage: Beschäftigung in der Elternzeit

Hallo, eine kurze Frage: aktuell arbeite ich bereits seit einigen Jahren in Teilzeit 30h/Woche. Nun bin ich erneut schwanger und frage mich: Kann der AG nach der Geburt eine Beschäftigung während der Elternzeit von 30h/Woche ablehnen, wenn ich zB geplant nach 6 Monaten wieder eine Arbeit in der Elternzeit ausüben möchte? Beste Grüße

von sebiotec am 10.12.2020, 08:33



Antwort auf: Beschäftigung in der Elternzeit

Hallo, Sie haben einen Anspruch auf TZ, wenn der Betrieb mind 15 AN hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2020



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