Gleichwertige Beschäftigung nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gleichwertige Beschäftigung nach Elternzeit

sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber würde mich jetzt nach der Elternzeit kündigen. er hat mir einen Job angeboten als Assistenz der Geschäftsleitung /Sekretariat .ich habe aber vorher als finanzbuchhalter und Controllerin gearbeitet. Gehalt ist das gleiche. es wurde lediglich die teilzeitbeschäftigung genehmigt .ist das eine gleichwertige Beschäftigung? Vielen Dank für ihre Antwort.

von Annee am 16.04.2019, 14:41



Antwort auf: Gleichwertige Beschäftigung nach Elternzeit

Hallo, hat er iene Änderungskündigung ausgesprochen? wieso will er kündigen und gleichzeitig eine andere Tätigkeit anbieten? Bitte Frage neu formulieren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2019



Antwort auf: Gleichwertige Beschäftigung nach Elternzeit

...und ja im Arbeitsvertrag steht keine genaue Beschreibung meiner Beschäftigung eben nur finanzbuchalterin Controllerin wird eingestellt.

von Annee am 16.04.2019, 14:48



Antwort auf: Gleichwertige Beschäftigung nach Elternzeit

ist der job eine gehaltsgruppe höher als bisher?

von mellomania am 16.04.2019, 14:50



Antwort auf: Gleichwertige Beschäftigung nach Elternzeit

Nein,gleiche Entlohnung.Beruft sich aber auf dem Arbeitsvertrag: dass der Arbeitgeber berechtigt ist, wenn es dem Geschäftsinteresse erfordert, dem Angestellten eine andere angemessene Tätigkeit zuzuweisen. aber das ist doch eine komplett andere Tätigkeit? Oder ist das eine gleichwertige Tätigkeit und der Arbeitgeber ist gut raus?

von Annee am 16.04.2019, 15:06



Antwort auf: Gleichwertige Beschäftigung nach Elternzeit

Er beruft sich aber auf dem Arbeitsvertrag: dass der Arbeitgeber berechtigt ist, wenn es dem Geschäftsinteresse erfordert, dem Angestellten eine andere angemessene Tätigkeit zuzuweisen. aber das ist doch eine komplett andere Tätigkeit? Oder ist das eine gleichwertige Tätigkeit und der Arbeitgeber ist gut raus?

von Annee am 16.04.2019, 15:08



Antwort auf: Gleichwertige Beschäftigung nach Elternzeit

Das Problem ist die "andere angemessene Tätigkeit" die dir per Vertrag zugewiesen werden kann. Ja, damit ist er fein raus. Gegenfrage: hast du in deinem Antrag auf TZ geschrieben, das du TZ in deiner bisherigen Position haben willst oder einfach nur TZ? Dann wäre er sogar noch besser raus, weil er dir ja die TZ zu gleichem Gehalt bietet, nur eben auch einer anderen, aber vertraglich machbaren, Position. Lehnst du ab, ist das dein Problem.

von cube am 16.04.2019, 16:34



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