Hallo Frau Bader,
Danke für die Beantwortung
Elterngeld erhalte ich bis Dezember, meine elternzeit endet aber erst 2025, sodass ich gerne nach dem EG Bezug, noch in der EZ einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen möchte.
Muss ich dabei was beachten (ich lese immer von Anzügen, aber das betrifft doch nur, wenn ich noch EG erhalten würde oder???)
Muss der Arbeitgeber darüber informiert werden, wenn es in der EZ ist?
Danke
von
Lynn..
am 29.07.2023, 20:02
Antwort auf:
Geringfügige Beschäftigung in Elternzeit
Hallo,
Abzüge gibt es nach dem Bezug von EG keine (Anzüge hingegen sind völlig ok).
Wenn Sie in der EZ bei einem anderen AG arbeiten wollen, muss der AG zustimmen - er darf auch aus betrieblichen Gründen ablehnen (wenn es sich zB um einen Mitbewerber handelt)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2023
Antwort auf:
Geringfügige Beschäftigung in Elternzeit
Abzüge meine ich natürlich...
von
Lynn..
am 29.07.2023, 22:03
Antwort auf:
Geringfügige Beschäftigung in Elternzeit
Du brauchst auf jeden Fall die Genehmigung deines AG in der Zeit woanders zu arbeiten.
Abzüge gibt es nur wenn du in der Zeit Elterngeld erhalten würdest.
von
MamaausM2
am 30.07.2023, 10:47