Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit und arbeite auf geringfügiger Basis bei einem anderen Arbeitgeber. Ich habe mir 25Std./monatlich genehmigen lassen. Jetzt möchte ich jedoch bald mehr arbeiten (weiterhin auf geringfügiger Basis) muss ich ein weiteres mal ein Ok einholen? Besteht dieses ok auch über die Elternzeit hinaus oder kommt das auf meine Formulierung an? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von luzzy am 14.11.2017, 19:58