Sehr geehrte Frau Bader, ich würde mir wünschen, dass sie mir weiterhelfen können. Ich bin seit Okt.2017 krank geschrieben aufgrund eines Bournout. Seit Nov.2018 befinde ich mich in der Wiedereingliederung, die noch bis zum 21.12.18 andauert und ab dem 22.11.18 somit beendet ist. Am 3.12.18 habe ich von meinem Frauenarzt erfahren, dass ich mich in der 5 SSW befinde. Ich arbeite im öffentlichen Dienst in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Mein Frauenarzt tendiert dazu, aufgrund des schwierigen Klientels auf der Arbeit ein BV zu attestieren. Nach meinen Informationen berechnet sich das Gehalt aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder! der letzten 3 Monate vor dem Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Nun meine 1.Frage : Würde mein Gehalt bei BV anhand des Krankengeldes berechnet werden? 2.Frage: Wie wird es berechnet, wenn das BV erst innerhalb der weiteren SS attestiert wird, z.B. im 4.Monat? Wäre dann die Berechnungsgrundlage die letzten 3 Monate, die ich nach Wiedereingliederung Vollzeit gearbeitet habe? Zum Elterngeld habe ich folgende Info: Für angestellte Eltern ist das Einkommen der 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes, bzw. vor dem Monat des Beginns der Mutterschutzfrist maßgeblich. 1.Frage: ist hier auch die Berechnungsgrundlage das Krankengeld seit Okt.17? 2.Wie wird es berechnet, wenn innerhalb der SS ein BV ausgesprochen wird? Noch eine zusätzliche Frage: sollte ich innerhalb der SS krank werden, wird dies, obwohl es ja eine andere Diagnose ist, zur bereits vorhandenen Krankenzeit aufgerechnet? Dies würde ja bedeuten, dass die Aussteuerung in Kürze erfolgen würde? Um Anspruch auf erneutes Krankengeld zu haben, müssen doch mindestens 8 Monate vergangen sein und es sich um eine neue Diagnose handeln?! Die Schwangerschaft war ungeplant-daher so viele unbeantwortete Fragen und somit verbundene existenzielle Sorgen. Ich danke Ihnen im Voraus :-)
von Now2018 am 12.12.2018, 00:37