Hallo Frau Bader,
ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen und 1 Jahr Elterngeld bezogen.
Seit 9.7. gehe ich auf Teilzeit arbeiten.
Da wir an der Planung des zweiten Kindes sind, stellt sich folgende Frage:
Ist es sinnvoll das zweite Jahr Elternzeit jetzt zu nehmen und weiterhin Teilzeit zu arbeiten?
Berechnet sich das Elterngeld des zweiten Kindes dann auf die Monate vor dem 1. Kind und die Teilzeitstelle (ohne Elternzeit) oder wird die teilzeitgearbeitete Zeit in der Elternzeit in die Berechnung mit einbezogen?
Vielen Dank.
Sarah
von
Sarahle
am 04.08.2018, 20:53
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Hallo,
für das EG ist da unerheblich. Vorteil ist der Kündigungsschutz in der EZ.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.08.2018
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Zur Berechnung des Elterngeldes wird natürlich das Teilzeit Einkommen genommen.
Ob in Elternzeit oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Für das Mutterschaftsgeld wäre es natürlich sinnvoller gewesen Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten und dann die Elternzeit zu beenden um volles Mutterschaftsgeld zu bekommen.
Jetzt hast du ja wohl schon einen Teilzeit Arbeitsvertrag. Ist der Befristet?
LG
von
Lewanna
am 05.08.2018, 11:42
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld
Nein ist er nicht
von
Sarahle
am 07.08.2018, 22:36