Frage: Berechnung Elterngeld

Hallo Frau Bader, ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen und 1 Jahr Elterngeld bezogen. Seit 9.7. gehe ich auf Teilzeit arbeiten. Da wir an der Planung des zweiten Kindes sind, stellt sich folgende Frage: Ist es sinnvoll das zweite Jahr Elternzeit jetzt zu nehmen und weiterhin Teilzeit zu arbeiten? Berechnet sich das Elterngeld des zweiten Kindes dann auf die Monate vor dem 1. Kind und die Teilzeitstelle (ohne Elternzeit) oder wird die teilzeitgearbeitete Zeit in der Elternzeit in die Berechnung mit einbezogen? Vielen Dank. Sarah

von Sarahle am 04.08.2018, 20:53



Antwort auf: Berechnung Elterngeld

Hallo, für das EG ist da unerheblich. Vorteil ist der Kündigungsschutz in der EZ. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.08.2018



Antwort auf: Berechnung Elterngeld

Zur Berechnung des Elterngeldes wird natürlich das Teilzeit Einkommen genommen. Ob in Elternzeit oder nicht spielt dabei keine Rolle. Für das Mutterschaftsgeld wäre es natürlich sinnvoller gewesen Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten und dann die Elternzeit zu beenden um volles Mutterschaftsgeld zu bekommen. Jetzt hast du ja wohl schon einen Teilzeit Arbeitsvertrag. Ist der Befristet? LG

von Lewanna am 05.08.2018, 11:42



Antwort auf: Berechnung Elterngeld

Nein ist er nicht

von Sarahle am 07.08.2018, 22:36



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