Hallo, unser Sohn wurde im Dezember 2011 geboren. Da meine Frau selbständig ist, wurde das abgeschlossene Veranlagungsjahr 2010 als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld herangezogen. Elterngeld haben wir von 12.2011 bis 12.2012 bezogen. Der Betrieb meiner Frau lief während des Elterngeldbezuges weiter. Aufgrund der hohen Fixkosten (Miete, Personal ) und der geringeren Einnahmen wird in 2012 ein Verlust entstehen, der durch das Elterngeld aufgefangen wird. Ab Januar 2013 arbeitet meine Frau wieder verstärkt in ihrem Betrieb, so dass dann mit Gewinnen zu rechnen ist. Unsere Frage ist nun, wie das Elterngeld bei einer möglichen Geburt eines zweiten Kindes in 2013 berechnet wird, da im letzten Veranlagungsjahr 2012 nahezu ausschließlich Elterngeld bezogen wurde. Die Elterngeldstelle sagte uns, dass in diesem Fall die Monate bis zur Geburt in 2013 maßgeblich sind und entsprechend weitere Monate vor der Geburt unseres ersten Kindes. Aus unserer Sicht führt dieses Vorgehen zu einem deutlichen Nachteil, da meine Frau in den Monaten vor der Geburt unseres ersten Kindes nicht gearbeitet hat und auch bei einem möglichen zweiten Kind nicht arbeiten wird.
von Ferdinand am 29.11.2012, 22:09