Anspruch auf Wohngeld bzw Lastenzuschuß?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Wohngeld bzw Lastenzuschuß?

Hallo, ich bin seit Juli 04 getrenntlebend, zuerst innerhalb des gemeinsamen Hauses, doch jetzt ist mein Noch-Ehemann seit letztem Wochenende ganz ausgezogen. Wir haben seit Sommer 2000 ein kleines Reihenhäuschen und nun lebe ich mit meinen 3 Kindern allein hier. Obwohl wir nun sehr sparsam leben, da ich lediglich die Einkünfte von Kinder- und Erziehungsgeld und den Unterhalt für meinen nichtehelichen 6 Monate alten Sohn bekomme, reicht das Geld für die Kinder und mich, als auch für meinen Noch-Ehemann absolut nicht aus. Wir zahlen 1100 Euro mtl für das Haus ab, dazu kommen die Nebenkosten von nochmal rund 200 Euro pro Monat. Mein Noch-Ehemann zahlt es momentan weiter ab, kann mir aber dadurch keinen Kindsunterhalt für unsere beiden Kinder zahlen. Nun ist meine Frage, ob wir für die Zeit, bis wir das Haus verkauft haben, Wohngeld bzw Lastenzuschuß beantragen können. Ist es dabei wichtig, daß das Geld für das Haus offiziell von mir bezahlt werden muß? Für Ihre Hilfe oder Rat von Betroffenen bin ich sehr dankbar. Viele Grüße, Kerstin

Mitglied inaktiv - 06.11.2004, 21:57



Antwort auf: Anspruch auf Wohngeld bzw Lastenzuschuß?

Hallo, Sie werden hier wohl nicht auf staatliche Gelder hoffen können da der Abtrag höher ist als Miete wäre.Da werden Sie erst das Haus verkaufen müssen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.11.2004



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