Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage zum deutschen Kindergeld. Da wir im Sommer in die Niederlande ziehen, soll meine Tochter, welche im April auf die Welt kommt, direkt nach der Geburt auf den jetzigen niederländischen Wohnort meines Mannes gemeldet werden. Dieser arbeitet in den Niederlanden und ist dort steuerpflichtig. Ich werde noch kurze Zeit in Deutschland gemeldet sein, da wir noch auf die Fertigstellung unseres Hauses warten müssen und eine Ummeldung meinerseits erfolgt dann erst im Sommer. Nach der Geburt werde ich mich 1 Jahr in Elternzeit befinden und danach weiterhin in Deutschland als Beamtin arbeiten. Meine Frage: Habe ich nun Anspruch auf das deutsche Kindergeld? Auf der Internetseite des Kindergeldes steht, dass auch im Ausland lebende Kinder Anspruch auf das deutsche Kindergeld haben, sofern 1 Elternteil (in diesem Falle ich) weiterhin unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist. Bin ich denn auch während der Elternzeit weiterhin unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ? Also habe ich auch während der Elternzeit Anspruch auf das deutsche Kindergeld? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von S.Brina am 14.02.2024, 00:26