Sehr geehrte Frau Bader,
hoffentlich können Sie uns bei folgender Situation weiterhelfen:
Meine Partnerin bekam für unser erstes Kind 12 Monaten lang bis zum 19.5.2018 Elterngeld Plus im Höchstsatz von 900 € pro Monat. Sie arbeitet in einem Teilzeitjob und verdient dort ca. 990 Euro Netto pro Monat. Sie ist damit unterhalb der Grenze ab der das Elterngeld Plus gekürzt würde.
Am 21.4. kam unser zweites Kind auf die Welt. Der Mutterschutz begann am 07.03.2018.
Nun hat uns heute unsere Sachbearbeiterin von der Elterngeldstelle angerufen und uns gesagt dass wir mit einer Rückzahlung von Elterngeld für unser erstes Kind rechnen müssen, da das Geld dass im Mutterschutz von Krankenkasse und Arbeitgeber für März, April und Mai gezahlt wurde auf ihr Elterngeld angerechnet wird.
Wir verstehen das nicht da ja Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss gemeinsam die gleiche Höhe ergeben wie das Netto-Einkommen aus ihrem Teilzeitjob. Wieso müssen wir jetzt dennoch mit Abzügen rechnen? Die Sachbearbeiterin konnte das leider nicht begründen .
Es würde uns freuen wenn Sie uns darüber aufklären, mit welcher Kürzung wir rechnen müssen und warum das so ist.
Mit freundlichen Grüßen!
Chris
von
Kantarr
am 30.05.2018, 14:28
Antwort auf:
Anrechnung von Mutterschutzgeld & AG-Zuschuss bei Bezug von Elterngeld Plus
Hallo,
das EG wird auf das MG angerechnet. Sie bekommen es also nicht doppelt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2018
Antwort auf:
Anrechnung von Mutterschutzgeld & AG-Zuschuss bei Bezug von Elterngeld Plus
Hallo Frau Bader, ich weiß nicht, ob sie mich richtig verstanden haben. Ich habe es vielleicht nicht klar genug beschrieben: Es geht darum, dass das Elterngeld Plus, das meiner Frau im März, April und Mai diesen Jahres für unseren erstgeborenen Sohn gezahlt wurde, nun mit dem MG für unsere zweitgeborene Tochter verrechnet werden soll. Handelt die Elterngeldstelle da richtig? Und selbst wenn das so richtig ist, warum müssen wir rückwirkend mit einer Kürzung rechnen, wenn doch das MG zusammen mit dem AG-Zuschuß die gleiche Höhe hat wie das Einkommen meiner Frau aus der Teilzeit-Tätigkeit (für die es keine Kürzung des EG+ gibt). Sie hatte ja im Mutterschutz nicht mehr Einkommen als vorher sondern es kam nur aus anderer Quelle.
Viele Grüße
Chris
von
Kantarr
am 30.05.2018, 16:41
Antwort auf:
Anrechnung von Mutterschutzgeld & AG-Zuschuss bei Bezug von Elterngeld Plus
Das ist leider korrekt.
Deine Frau hätte die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden müssen. Hätte dann das Mutterschaftsgeld in VZ, falls es einen VZ-Vertrag noch gibt, bekommen. Gleichzeitig hätte das EG Plus in normales EG gewandelt worden müssen und die noch ausstehenede EG-Summe ausgezahlt werden müssen. Im Idealfall hättest du dann die EG-Monate übernommen damit sie nicht verfallen.
Diesen Umstand müsste euch die Sachbearbeiterin auch erklären können. Auch das ihr wegen den anderen noch ausstehenden EG-Monaten schnellstens eine Lösung braucht. Sonst drohen da auch noch Nachzahlungen.
von
Felica
am 30.05.2018, 21:40
Antwort auf:
Anrechnung von Mutterschutzgeld & AG-Zuschuss bei Bezug von Elterngeld Plus
Die Mutterschutzleistungen werden nach Par. 3 Abs. 1 BEEG taggenau auf das (bereits ausgerechnete) Elterngeld Plus angerechnet (in eurem Fall wird also vermutlich das EG Plus der Lebensmonate 11 und 12 komplett gekürzt, das vom LM 10 teilweise). Das Teilzeitgehalt wird dagegen vorher bei der Ermittlung der Höhe des Elterngeldes nach Par. 2 Abs. 3 BEEG berücksichtigt (bei euch wirkt es sich nicht aus, da es unter der Freigrenze liegt). Die Mutterschaftsleistungen sind kein Einkommen und fallen daher grob gesagt nicht unter die Freigrenze.
Es gibt aber nach Par. 7 Abs. 2 BEEG die Möglichkeit, Elterngeld Plus Monate (also Lebensmonate vor dem neuen Mutterschutz) nachträglich in Basiselterngeldmonate umzuwandeln, damit hättet ihr ggf. weniger Verlust.
Mitglied inaktiv - 31.05.2018, 11:28
Antwort auf:
Anrechnung von Mutterschutzgeld & AG-Zuschuss bei Bezug von Elterngeld Plus
Danke Euch allen. Wir haben nun morgen einen Termin bei der Elterngeldstelle und werden vermutlich einige der letzten Elterngeld Plus - Monate meiner Frau nachträglich in Basismonate umwandeln können damit die Nachzahlung nicht so hoch ausfällt.
Liebe Grüße, Chris
von
Kantarr
am 31.05.2018, 14:39