Hi ihr lieben,
vielleicht weiß das ja jemand, ich würde evtl. wieder anfangen zu arbeiten, bei meinem "alten" Arbeitgeber. Elternzeit läuft noch eine Weile, das wäre im Rahmen eines Teilzeitvertrages während der Elternzeit. Darf mir da mein AG eine Probezeit aufbrummen? Für eine Tätigkeit, die ich früher auch schon (unter anderem) gemacht habe? Danke schonmal!
von
Marie1984
am 27.02.2014, 21:37
Kurz und knapp:
nein
gruß
Desiree
von
desireekk
am 28.02.2014, 08:00
nein, die Probezeit dient der "Erprobung" wenn man sich noch gar nicht kennt und da Du bei Deinem AG schon gearbeitet hast, braucht ihr Euch nicht mehr gegenseitig kennenzulernen. Da fände ich eine erneute Probezeit schon sehr merkwürdig.
von
GuertlMa
am 28.02.2014, 08:57
Nein und durch die Elternzeit hast du auch noch kündigungsschutz.
von
Lillalaus
am 28.02.2014, 11:39
Nein. Dein alter Vertrag ruht zwar, aber Probezeit ist Quatsch.
Ich hab auch während der Elternzeit gearbeitet. Bei mir wurden einfach das Gehalt anteilig runtergerechnet und ich hatte Kündigungsschutz, ansonsten lief alles wie immer.
von
dee1972
am 28.02.2014, 14:21
Dein Vertrag läuft ganz normal weiter, du änderst lediglich die Stundenanzahl.
Mitglied inaktiv - 28.02.2014, 14:51
Antwort auf diesen Beitrag
In der Elternzeit ruht der alte Arbeitsvertrag. Bei Teilzeittätigkeit in der Elternzeit wird ein neuer Vertrag - befristet auf die Dauer der Elternzeit - mit den geänderten Stundenzahlen geschlossen.
Dennoch dürfte eine Probezeit nicht möglich sein.
von
Fuchsina
am 28.02.2014, 20:24
Vielen Dank euch allen, dachte ich mir auch schon....
von
Marie1984
am 28.02.2014, 21:35