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Probezeit

Thema: Probezeit

Hi ihr lieben, vielleicht weiß das ja jemand, ich würde evtl. wieder anfangen zu arbeiten, bei meinem "alten" Arbeitgeber. Elternzeit läuft noch eine Weile, das wäre im Rahmen eines Teilzeitvertrages während der Elternzeit. Darf mir da mein AG eine Probezeit aufbrummen? Für eine Tätigkeit, die ich früher auch schon (unter anderem) gemacht habe? Danke schonmal!

von Marie1984 am 27.02.2014, 21:37



Antwort auf Beitrag von Marie1984

Kurz und knapp: nein gruß Desiree

von desireekk am 28.02.2014, 08:00



Antwort auf Beitrag von Marie1984

nein, die Probezeit dient der "Erprobung" wenn man sich noch gar nicht kennt und da Du bei Deinem AG schon gearbeitet hast, braucht ihr Euch nicht mehr gegenseitig kennenzulernen. Da fände ich eine erneute Probezeit schon sehr merkwürdig.

von GuertlMa am 28.02.2014, 08:57



Antwort auf Beitrag von Marie1984

Nein und durch die Elternzeit hast du auch noch kündigungsschutz.

von Lillalaus am 28.02.2014, 11:39



Antwort auf Beitrag von Marie1984

Nein. Dein alter Vertrag ruht zwar, aber Probezeit ist Quatsch. Ich hab auch während der Elternzeit gearbeitet. Bei mir wurden einfach das Gehalt anteilig runtergerechnet und ich hatte Kündigungsschutz, ansonsten lief alles wie immer.

von dee1972 am 28.02.2014, 14:21



Antwort auf Beitrag von Marie1984

Dein Vertrag läuft ganz normal weiter, du änderst lediglich die Stundenanzahl.

Mitglied inaktiv - 28.02.2014, 14:51



Antwort auf diesen Beitrag

In der Elternzeit ruht der alte Arbeitsvertrag. Bei Teilzeittätigkeit in der Elternzeit wird ein neuer Vertrag - befristet auf die Dauer der Elternzeit - mit den geänderten Stundenzahlen geschlossen. Dennoch dürfte eine Probezeit nicht möglich sein.

von Fuchsina am 28.02.2014, 20:24



Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Vielen Dank euch allen, dachte ich mir auch schon....

von Marie1984 am 28.02.2014, 21:35