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Frage zum wieder anfang nach Elternzeit.

Thema: Frage zum wieder anfang nach Elternzeit.

Wie formuliert man das Schreiben an den Arbeitgeber am besten? Will wieder zurück aber nicht in Vollzeit & wenn möglich nur noch zu gewissen Zeiten. Oder eben wenn das nicht geht eine Vereinbarung treffen wo beide Seiten mit zufrieden wären. Bin 13 Jahre in der Firma und möchte, wenn möglich nicht kündigen. Habt ihr evtl. Tipps für mich?

von dreifachJungsMutti am 12.09.2011, 10:28



Antwort auf Beitrag von dreifachJungsMutti

Hallo, ich empfehle in der Personalabteilung oder bei Deinem Linienvorgestzten anzurufen und um einen Gesprächstermin zu bitten, Gesprächsinhalt "Wiedereinstieg". Ich würde die zeitliche Komponente möglichst lange außen vor lassen und das Gespräch auf die inhaltlichen Aspekte Deiner möglichen Tätigkeit lenken, so schließen sich nicht automatisch manche Türen, von dem Du gar nicht wußtet, dass sie Dir vielleicht öffen stehen. Und Dein Gegenüber hat ein Bild von Dir persönlich und nimmt dann im späteren Verlauf vielleicht einen Kompromiß hinsichtlich der Stunden bzw. Stundenverteilung in Kauf. Ich fange morgen das dritte Mal, nach drei unterschiedlich langen Elternzeiten auch mit drei Jungs wieder an...Hab jetzt doch gerade etwas Bammel... Dir viel Glück Juli

von juli2004 am 12.09.2011, 15:40



Antwort auf Beitrag von juli2004

dir auch alles gut für morgen Naja persönliches Gespräch wirds wohl nicht geben, meine Firma möchte das schriftlich Naja und mit Kusshand werden die mich auch nicht wieder nehemen....aber das ist eine andere Geschichte. LG

von dreifachJungsMutti am 12.09.2011, 15:46



Antwort auf Beitrag von dreifachJungsMutti

Hallo, ich habe mal ein Formular bei uns im Betrieb gesehen, das enthielt ungefähr folgende Angaben: - Name, Personalnr., bisherige Arbeitsleistung in % - Beginn der Verringerung - Probezeitraum, falls erwünscht, max. X (?) Monate - Umfang der gewünschten Arbeitszeit in % - Gewünschte Verteilung der Arbeitszeit plus ggfs. Alternativen - Ort, Datum Unterschrift Der Wunsch auf Verringerung ist meines Wissen drei Monate vor Beginn der verringerten Arbeitszeit dem AG schriftlich einzureichen... Die Arbeitnehmerkammer konnte mir bei arbeitsrechtlichen Fragen telefonisch gut weiterhelfen. LG Juli

von juli2004 am 12.09.2011, 19:25