Wenn man während des Bezugs von Elterngeld arbeiten geht,
Dann wird dieses doch nur im ersten Jahr angerechnet oder!?
Habe mir das EG auf zwei Jahre splitten lassen und wollte ab April,
Wenn meine Tochter 1 Jahr alt ist, Teilzeit arbeiten.
Ab dem zweiten Jahr wird mir doch nichts mehr angerechnet!?
Oder habe ich da eine falsche Info?
von
Jessi86
am 24.02.2011, 14:03
Im zweite Jahr wird es nicht angerehnet!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 24.02.2011, 14:23
Antwort auf diesen Beitrag
Meine Elterngeldstelle meinte, so pauschale Aussagen kann man nicht mehr treffen und man muss sich im Einzelfall immer an die zuständige Elterngeldstelle wenden, die können einem sagen, was im eigenen Fall zutrifft. Also nicht lange raten, einfach anrufen. LG
von
Morgen
am 24.02.2011, 15:45
Richtig, Einkommen im 2. Lebensjahr ist nicht relevant für das Elterngeld.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 24.02.2011, 17:34